Zum "Tag gegen Lärm" erklärt Stephan Kühn, sächsischer Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und Sprecher für Verkehrspolitik der Bundestagsfraktion: "Ruhig bleiben? - so lautet das Motto des diesjährigen Tags gegen Lärm. Ruhig geblieben ist viel zu lange die Verkehrspolitik, wenn es darum ging, den Verkehrslärm einzudämmen.

Unter Verkehrslärm leiden auch in Sachsen Bürgerinnen und Bürger entlang von stark befahrenen Autobahnen und innerstädtischen Straßen sowie Eisenbahnstrecken mit einem hohen Anteil von Güterverkehr wie beispielsweise im Elbtal oder im Raum Leipzig.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Hauptproblem beim Schutz vor Verkehrslärm ist der bisher fehlende Anspruch auf Lärmminderung an bestehenden lauten Straßen und Schienenwegen. Die Unterscheidung zwischen neuen Verkehrswegen für die strenge Lärmgrenzwerte gelten und bestehenden Eisenbahnstrecken und Straßen für die Bestandsschutz gilt, macht unter gesundheitlichen Aspekten keinen Sinn. Von Lärm Betroffene müssen daher auf den guten Willen der Haushaltspolitiker im Bund hoffen, denn bisher sind Maßnahmen zur Lärmminderung freiwillige Leistungen. Da für rund 80 Prozent des Straßennetzes Land und Kommunen zuständig sind, gehen die Lärmgeplagten an diesen Verkehrswegen ohnehin leer aus. Der Lärmschutz muss daher an den bestehenden Verkehrswegen und im Landes- und Kommunalstraßennetz forciert werden.

Wir müssen daher so schnell wie möglich die Weichen für einen Rechtsanspruch auf Lärmminderung stellen. Es müssen verbindliche Schritte definiert werden, mit denen die Lärmbelastung Betroffener auf ein gesundheitlich erträgliches Maß abgesenkt wird. Ein wirksamer Schutz vor Verkehrslärm braucht bei den Schutzzielen dringend eine Ergänzung der Berechnungsverfahren: Neben Mittelungspegeln müssen Maximalpegel festgelegt werden, die einzuhalten sind.

Damit ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz nicht zum Papiertiger verkommt, bedarf es einer soliden Finanzierung. Die vom Bund jährlich zur Verfügung gestellten Mittel reichen längst nicht aus, um die drängendsten Probleme beim Verkehrslärm in überschaubaren Zeiträumen zu lösen. In einem ersten Schritt muss der Haushaltsansatz für die Lärmsanierung an Autobahnen und Bundesstraßen durch Umschichtungen von derzeit 50 auf 200 Millionen Euro vervierfacht werden. Zur Beschleunigung der Lärmsanierung an Straßen und Schienenwegen muss künftig auch eine Lärmkomponente bei der Lkw-Maut eingeführt werden.”

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