Die geltende Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an Vereine und Verbände wurde am 13.11.2002 beschlossen. Nach mehr als zehn Jahren Anwendung in der Praxis zeigt sich, dass einige Punkte einer Aktualisierung bzw. Klarstellung bedürfen. Ein weiterer wichtiger Grund für die Änderung besteht darin, durch Verwaltungsvereinfachung sowohl den Aufwand für die Zuwendungsempfänger als auch für die Zuwendungsgeber zu verringern.

So soll z. B. die Zuwendung als fester Betrag (Festbetragsfinanzierung) dem Verein gewährt werden. Damit entfällt die ständige Überarbeitung der Finanzierungspläne, wie das bei der Anteils- oder Fehlbetragsfinanzierung üblich ist. Bei der Festbetragsfinanzierung werden die Träger außerdem motiviert, zusätzliche Mittel zu erwirtschaften.

Des Weiteren soll zukünftig für die Förderung bis 30.000,- Euro (vorher bis 3.000,- Euro) ein einfaches Antrags-, Bewilligungs-, Abrechnungs-, Kontroll- und Prüfverfahren gelten. Bei diesen Förderungen würde damit die aufwändige Prüfung der Originalbelege nur noch erfolgen, wenn es Zweifel an der Richtigkeit gibt.

Träger, die von drei bis fünf Fachämtern gefördert werden, sollen zukünftig nur durch ein Fachamt geprüft werden. Das würde zu mehr Übersicht über die Verwendung der Mittel führen. Der Verwaltungsaufwand# würde sich stark reduzieren. Eine weitere Änderung besteht darin, dass in begründeten Ausnahmefällen eine Zuwendung über mehrere Haushaltsjahre möglich ist.

Eine vollständige Übersicht über die Änderungsvorschläge ist zu finden unter:

www.linksfraktion-leipzig.de/im_stadtrat/antraege

Die Anträge wurden zur gestrigen Stadtratssitzung in verschiedene Ausschüsse zur Vorberatung verwiesen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar