Petra Köpping, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Kommunalpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: Halbherzige Kompromisse im neuen Kommunalrecht - SPD-Fraktion fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf.

“Der heute von der schwarzgelben Koalition vorgelegte ?Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Kommunalrechts? bleibt in vielen Punkten auf halber Strecke stecken. Anstatt sich konsequent für mehr Transparenz, Demokratie und Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene einzusetzen, finden sich in diesen Bereichen eine Reihe mutloser Kompromisse.

So wird das Quorum für Bürgerbegehren zwar von 15 auf 10 Prozent abgesenkt. Sinnvoller wäre es jedoch gewesen, eine Staffelung nach der Einwohnerzahl der Gemeinden vorzusehen und für größere Gemeinden die Hürden zu senken, um so die Bürgerbeteiligung zu fördern. Für Gemeinden mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern sollte das Quorum lediglich fünf Prozent betragen, bei Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern nur drei Prozent.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Auch das aktive Wahlalter für Kommunalwahlen lässt der Gesetzentwurf unangetastet. Dabei sprechen viele Gründe dafür, Jugendlichen bereits ab 16 Jahren das Wahlrecht bei Kommunalwahlen einzuräumen. Wollen wir junge Frauen und Männer für Demokratie und Politik begeistern, dürfen wir politisch interessierte Jugendliche nicht bis zu ihrem 18. Geburtstag von demokratischen Entscheidungsprozessen ausschließen.

Enttäuschend ist, dass nur ein Bruchteil der im Kommunalwahlrecht notwendigen Änderungen von CDU und FDP aufgegriffen wurde. Neue Kandidaten im zweiten Wahlgang für Bürgermeister- und Landratswahlen werden künftig zwar nicht mehr zugelassen, Scheinkandidaturen jedoch weiterhin geduldet. Auch wird es weiterhin keine Straßensammlungen für Unterstützungsunterschriften bei Kommunalwahlen geben, obwohl dies bei Landtagswahlen bereits geübte und bewährte Praxis ist.

Wenn die Koalition den Titel ihres Gesetzes ernst nimmt, muss sie rasch nachbessern. Alles andere wäre bestenfalls eine Fortentwicklung des Kommunalrechts mit angezogener Handbremse.”

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