Die Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP im Landtag, Steffen Flath und Holger Zastrow, haben heute Sachsens Finanzminister Georg Unland (CDU) gebeten, die Auszahlung der geplanten Erhöhung bei der Beamtenbesoldung unter Vorbehalt vorzuziehen. Damit könnten Sachsens Beamte vorzeitig, noch vor Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im November dieses Jahres, mehr Gehalt bekommen.

Dazu erklärt Steffen Flath, Vorsitzender der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages: “Wenn die Beamten die Erhöhung ihrer Bezüge schon nicht zeitgleich mit den Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten, sollen sie das Geld wenigstens möglichst zeitnah auf dem Konto haben. Insgesamt halte ich das Tarifergebnis für Sachsens Beamte für fair und vertretbar. Gerade im deutschlandweiten Vergleich, wo in den meisten anderen Bundesländern die Erhöhung der Beamtenbezüge deutlich geringer oder ganz ausgefallen ist, wird deutlich, welch hohen Stellenwert die Beamten für den Freistaat haben.”

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Zudem erklärt Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: “Die schnelle Übertragung des Tarifabschlusses in voller Höhe ist eine außerordentliche Geste des Freistaates an unsere Beamten. So erfreulich es ist, dass Sachsen die finanziellen Spielräume dafür hat, ist dies aber keine Selbstverständlichkeit: Sachsens Beamte erhalten ein Gehaltsplus, das ihre Kollegen in anderen Bundesländern und viele Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft nicht bekommen.”

Ergänzend erklärt Jens Michel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages: “Ich halte das Gesamtangebot, das der Freistaat seinen Beamten aber auch den Lehrern gemacht hat, in Anbetracht der aktuellen Situation in Sachsen und Deutschland insgesamt für ausgewogen und angemessen. Gerade aus Verantwortung den anderen Bundesländern gegenüber, die sich mit Sachsen beim Länderfinanzausgleich und dem Hilfsfonds für die Flutopfer solidarisieren, gleichzeitig aber ihrem eigenen öffentlichen Dienst weniger bieten können. Deshalb erwarte ich insbesondere von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen und dem Beamtenbund mehr Augenmaß und Gesprächsbereitschaft.”

Vor einer Woche hat die Sächsische Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen vorgestellt. Mit diesem Gesetz soll unter anderem das Tarifergebnis der Angestellten im öffentlichen Dienst zeitverzögert, aber in vollem Umfang übernommen werden. So erhalten die Beamten der Besoldungsgruppen A2 bis A9 ab dem 1. März und ab A10 ab dem 1. September dieses Jahres 2,65 Prozent mehr Gehalt. Ab 1. April 2014 steigt die Besoldung aller Beamten noch einmal um 2,95 Prozent.

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