Für die Bevölkerung in den Gebieten mit angeordnetem Katastrophenalarm wird auf Folgendes hingewiesen: Rückkehr in die evakuierten Häuser: Bitte kehren Sie nicht eigenmächtig in die betreffenden Gebiete zurück, solange der angeordnete Katastrophenalarm nicht aufgehoben ist. Zunächst müssen alle Gebäude und Grundstücke entsprechend bautechnisch, nach hygienischen und gesundheitsspezifischen Vorgaben begutachtet und dann wieder freigegeben werden.

Dies geschieht eigenständig durch die Kommunen mit Unterstützung durch den Landkreis.

Entsorgung der Hochwasserabfälle

Bitte wenden Sie sich zu Fragen der Entsorgung von sperrigen Abfällen aus Haushaltungen und gewerblichen Einrichtungen, die im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe anfallen, an Ihre Stadt oder Gemeinde. Dies gilt auch für Abfall aus Lebensmittel herstellenden und liefernden Betrieben, Fleisch und Fleischprodukte sowie Kadaver. Nur über eine Zusammenarbeit mit den Kommunen kann der Landkreis effektiv und schnell den Transport und die Entsorgung organisieren.

Unbelastete Schlämme und Sande, die von den Betroffenen aus den Häusern entfernt werden, können die Kommunen unproblematisch in eigener Verantwortung entsorgen. Gibt es Hinweise auf kontaminierte Stoffe, melden Sie dies bitte der Kommune, die sich mit dem Umweltamt in Verbindung setzen wird.

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