Der Bundesrat hat heute eine Verordnung gebilligt, die die Nutzung von sogenannten Stecklichtern an Fahrrädern künftig auch rechtlich klarstellt. Bisher waren zur Beleuchtung von Fahrrädern nur mittels Dynamo gespeiste Beleuchtungsanlagen zulässig. Eine Ausnahme galt nur für Rennräder mit maximal elf Kilogramm Gewicht. Dazu erklärt Torsten Herbst, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates hat die im September 2012 von der sächsischen FDP gestartete Initiative Erfolg.

Das ist ein Sieg der Vernunft über veraltete und seit Jahren überholte bürokratische Vorschriften.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

Die nun getroffene Neuregelung bildet endlich die Lebenswirklichkeit ab und befreit die schätzungsweise sieben Millionen Radfahrer, die schon bisher nur Stecklichter verwenden, aus der beleuchtungstechnischen `Illegalität’. Angesichts der bekannten technischen Anfälligkeit vieler herkömmlicher Fahrrad-Dynamos bedeuten moderne Stecklichter zudem auch ein Plus an Verkehrssicherheit.

Es ist besonders zu begrüßen, dass der Bundesrat auf Initiative Hamburgs und Sachsens der Bundesregierung zudem den klaren Auftrag erteilt hat, dafür zu sorgen, dass auch Stecklichter mit herkömmlichen Batterien, statt nur mit Akkus genutzt werden können. Denn im Vordergrund muss die Verkehrssicherheit stehen, und dabei ist es egal, ob die Beleuchtung mit wieder aufladbarem Akku oder herkömmlicher Batterie betrieben wird.”

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