Mit dem Grünen-Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen", der heute im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz behandelt wurde, soll vor allem die Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene und in den Kommunen verbindlich geregelt werden.

“Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention werden in Sachsen bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Das liegt auch daran, dass die Teilhabe von jungen Menschen in der Gemeinde- und Landkreisordnung nicht konkret verankert ist. Wir fordern mit unserem Gesetzentwurf, dass Kinder und Jugendliche bei allen öffentlichen Vorhaben, die sie betreffen, einbezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Gestaltung von Schulen, Spielplätzen oder Grünflächen”, sagt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.

“Demokratie will von Anfang an gelernt sein. Wenn Kinder und Jugendliche die Erfahrung machen, dass sie ernst genommen werden, ihre Vorschläge und Ideen Gehör finden und mit ihnen diskutiert werden, dann lernen sie Verantwortung zu übernehmen. Information und Beteiligung sind das Recht von Kindern und Jugendlichen und ein Gewinn für das Gemeinwesen. Dabei muss die Art und Weise der Beteiligung an die Alltagserfahrung von Kindern und Jugendlichen anknüpfen. So ist die Kita Lern-und Erfahrungsort für Kinder. Wir fordern deshalb im Gesetzentwurf für alle Kinder ab einem Jahr den gleichberechtigten Zugang zu frühkindlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen.”

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

“Jugendliche wollen sich mit ihrer Stimme auch an Wahlen beteiligen. Wir senken mit unserem Gesetzentwurf das aktive Wahlalter für Landtagswahlen, Kommunalwahlen sowie Bürgerentscheide durch eine Verfassungsänderung von 18 auf 16 Jahre. Gleichzeitig stärken wir mit unserer Formulierung die Eigenständigkeit von Kindern und Jugendlichen in der Verfassung.”

“Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird nur durch eine gesetzliche Verankerung auf Bund-, Länder- und kommunaler Ebene von der Theorie in die Praxis finden. Rechte von Kindern und Jugendlichen sind ein Zukunftsthema”, ist Elke Herrmann überzeugt.

Der grüne Gesetzentwurf “Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kinder- und Jugendrechtsgesetz – SächsKJRG)” (Drs. 5/7651):
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Gesetzentwuerfe/5_Drs_7651_1_1_16_.pdf

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