Ende dieses Jahres läuft das Sächsische Belegungsrechtegesetz aus. Damit muss die Verwaltung des sozialen Wohnraums in Sachsen ab 2014 neu geregelt werden. Mit dem "Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung" haben die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet.

In der heutigen Landtagsaussprache erklärte Gerald Otto, wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion dazu: “Eine Umfrage unter den sächsischen Kommunen hat ergeben, dass der Bedarf an preisgebundenem Wohnraum in den kreisfreien Großstädten weiterhin hoch ist, wohingegen die anderen 456 befragten Gemeinden gegenwärtig keinen Bedarf gemeldet haben. Deshalb ist die Vorhaltung von preisgebundenem Wohnraum besonders in Dresden, Leipzig und Chemnitz weiterhin nötig.

Für die Verwaltung der Belegungsrechte für sozialen Wohnraum brauchen wir ab dem kommenden Jahr eine neue gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Mit unserem vorliegenden Gesetzesentwurf über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung wollen wir, dass die zuständigen Stellen für den Vollzug des Wohnraumförderungsgesetzes die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind. Nur so können wir ausreichend sozialen Wohnraum für bedürftige Mietern auch nach 2013 anbieten.”

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