Zum heutigen Erfolg des BUND vor dem Bundesverfassungsgerichts gegen den nordrhein-westfälischen Braunkohletagebau Garzweiler nimmt Johannes Lichdi, klima-und energiepolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, Stellung: "Die durch den heutigen Karlsruher Urteilsspruch erfolgte Stärkung der Rechtsschutzmöglichkeiten von Anwohnern, die von Abbaggerung bedroht sind, hat auch unmittelbare Auswirkungen auf das in Sachsen laufende Genehmigungsverfahren für den Lausitzer Braunkohletagebau Nochten II.

Das Verfahren ist nach dem Karlsruher Urteil noch fragwürdiger geworden als es ohnehin schon war.”

“Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die energiepolitischen Ziele für die Kohleverstromung mit den Grundrechten der von der Abbaggerung betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner in jedem einzelnen Fall der Enteignung gründlich abgewogen werden müssen. Nach dem Urteil hat jeder einzelne Betroffene die rechtliche Möglichkeit, den bereits vor dem Genehmigungsverfahren feststehenden Braunkohleplan, der mögliche regionale Abbaugebiete enthält, überprüfen zu lassen.”

“Die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung sehen ein mittelfristiges Auslaufen der Kohleverstromung ab 2040 vor. Die Ausweitung von Nochten ist damit energiepolitisch nicht notwendig. In den bisher genehmigten sächsischen Tagebauen liegt genügend Kohle bis 2045. Ohne Sinn werden die Menschen in Klein Trebendorf, Mulkwitz, Rohne und Schleife von der Vertreibung aus ihrer Heimat bedroht.”

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