Nach der amtlichen Feststellung der Geflügelpest (Vogelgrippe) in einer Geflügelhaltung in Jahnatal im Norden des Landkreises Mittelsachsen wurden zwei Sperrzonen eingerichtet, die bis in den Landkreis Nordsachsen reichen. Die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern erstreckt sich bis Oschatz. Die Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern innerhalb der Überwachungszone reicht bis nach Mügeln. Der genaue Verlauf der Restriktionszonen ist im Geoportal Nordsachsen abgebildet.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Nordsachsen hat für den betroffenen Bereich mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Seuchenbekämpfung erlassen. Insbesondere gelten in den Zonen eine strenge Stallpflicht und erhöhte Anforderungen an die Biosicherheit.
„Auch außerhalb der unmittelbar betroffenen Gebiete sind die Geflügelhalter dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Zum Schutz der Tiere können wir nur dringend dazu raten, Geflügel derzeit in geschlossenen Ställen unterzubringen“, sagt Nordsachsens LÜVA-Leiterin Dr. Barbara Lemm.
Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgt auf der entsprechenden Internetseite des Landkreises, in den Schaukästen an den Verwaltungsstandorten des Landratsamtes und in der nächsten Ausgabe des Amtsblatts.






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