Nach Angaben von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wird es bei der geplanten Einführung eines einheitlichen und flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro kaum Ausnahmen geben. Lediglich Jugendliche unter 18, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose sollen ausgenommen werden. Das geht aus dem entsprechenden Gesetzentwurf hervor, der zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien weitergeleitet wurde.

Dazu erklärt Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag und der FDP Sachsen: “Die Mindestlohnpläne von Frau Nahles lassen die schlimmsten Befürchtungen wahr werden. Ein deutschlandweit einheitlicher Mindestlohn von 8,50 Euro ist ein Anschlag vor allem auf die kleinen und mittelständischen Betriebe hier in Sachsen. Damit werden auf einen Schlag beispielsweise die Regionen München oder Stuttgart mit dem Erzgebirge oder der Oberlausitz gleichgesetzt, ohne auch nur ansatzweise auf unterschiedliche Lebenshaltungskosten, Produktivität oder das örtliche Preisgefüge Rücksicht zu nehmen.

Kommt der Mindestlohn tatsächlich wie von Union und SPD geplant, bedeutet das den Verlust von tausenden Arbeitsplätzen. Zuletzt hatte das ifo-Institut vorgerechnet, dass rund 900.000 Jobs wegfallen könnten.

Die Ausnahmen für Jugendliche unter 18, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose sind lediglich wirkungslose Placebos. Die Motivation, gerade von Schulabgängern mit eher unterdurchschnittlichen Zeugnissen, eine Ausbildung zu beginnen, wird sinken. Der Mindestlohn von 8,50 Euro wird zudem gerade Geringqualifizierten die Chance nehmen, den Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt zu schaffen.”

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