Die Finanztransaktionssteuer (FTT) ist rechtens. Der Europäische Gerichtshof hat die Klage Großbritanniens am heutigen Mittwoch abgewiesen. "Mit diesem Urteil sind wir sehr zufrieden. Wir haben es nicht anders erwartet," erklärte im Namen der Kampagne "Steuer gegen Armut" deren Moderator Detlev von Larcher.

Großbritannien hatte keinen stichhaltigen Klagegrund vorbringen können, sondern nur Vermutungen, da die Verhandlungen zur FTT im Rahmen der Vertieften Zusammenarbeit noch nicht abgeschlossen sind. Der britische Vorstoß war so, als ob das Bundesverfassungsgericht gegen einen Gesetzentwurf angerufen würde, der sich gerade in erster Lesung im Bundestag befände.

“Dass Großbritannien schon in dem allerersten Stadium des Gesetzgebungeprozesses vor Gericht zieht, zeigt aber, wie erbittert der Widerstand der Finanzlobby und der ihr nahestehenden Regierungen gegen die Finanztransaktionssteuer ist,” stellte Peter Wahl fest, Mitglied der Steuerungsgruppe der Kampagne.

Die Kampagne Steuer gegen Armut fordert die Bundesregierung und die zehn anderen Partner in der EU, die sich an der FTT beteiligen, auf, die Verhandlungen jetzt zügig zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Detlev von Larcher: “Wir erwarten, dass beim EU-Gipfel nächste Woche eine klare Ansage kommt, dass die Steuer noch in diesem Jahr unter Dach und Fach kommt.”

Die Kampagne “Steuer gegen Armut” wird getragen von 98 Organisationen, darunter Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Entwicklung, Umwelt, Soziales und Menschenrechte, Gewerkschaften und kirchliche Gruppen, Banken, Parteien und wissenschaftliche Einrichtungen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar