Viele Jahre haben die Kolleginnen und Kollegen der Schulze Reiseverkehr GmbH und Schulze Reiseverkehr OHG Torgau gebraucht, um endlich im Mai dieses Jahres einen Betriebsrat zu gründen. Mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di soll nun der Betriebsrat arbeitsfähig werden.

Um diese gesetzeskonforme Zusammenarbeit sicherzustellen, aber auch, um Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen, gibt es das Recht der vertretenen Gewerkschaft – in dem Fall ver.di – das Gelände des Betriebes betreten zu dürfen. Und dies auch, wenn keine Einladung durch den Betriebsrat vorliegt.

Doch damit hat die Geschäftsführung des Reiseverkehrsunternehmens Schulze offenbar massive Probleme.

Mit Erstaunen nahm die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft am 26.05.2014 per Fax ein Hausverbot unter Androhung der Einleitung juristischer Schritte bei Nichtbeachtung für alle ver.di-Mitarbeiter/innen und -Vertreter/innen durch das Unternehmen zur Kenntnis.

Und das 25 Jahre nach dem Fall der Mauer!

Sven Vogel, zuständiger Fachbereichssekretär, versuchte vergeblich, am 27.05.2014 einen der beiden Geschäftsführer persönlich telefonisch zu erreichen. Diese ließen lediglich ausrichten, dass es keinen Gesprächsbedarf gäbe.

Somit wird ver.di nun juristische Schritte einleiten, um die demokratischen Rechte auch bei Reiseverkehr Schulze OHG und GmbH wieder herzustellen und dauerhaft zu bewahren. Weiterhin wird ver.di den Landkreis Nordsachsen (als Aufgabenträger für den ÖPNV) über die Zustände bei der Fa. Reiseverkehr Schulze umfassend informieren.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar