Zum geplanten Bürgerentscheid zum Bau der Moschee in Gohlis, wie von der AfD aktuell gefordert, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzender Dr. Skadi Jennicke: Die vom Bauordnungsamt bestätigte Bauvoranfrage der Ahmadiyya-Gemeinde, in Gohlis eine Moschee zu errichten, ist im Rahmen geltenden Rechts ausgesprochen worden. Da die Ahmadiyya-Gemeinde Eigentümer der Liegenschaft ist, darf sie hier, wie jeder andere Grundstückbesitzer auch, im Rahmen von Recht und Gesetz baulich tätig werden.

Tatsächlich gelten für religiöse Bauten einige Ausnahmen, was die Einordnung ins umliegende Bauumfeld betrifft, jedoch völlig unabhängig von der konkret praktizierten Religion. Solange sich die Gemeinde auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt, darf ihr ein Moschee-Bau nicht verwehrt werden.

Wenn AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer nun fordert, dass zum Bau der Moschee ein Bürgerentscheid initiiert werden soll, lässt das tief in das offenbar mangelhaft ausgeprägte Verständnis vom Rechtsstaat dieser Partei blicken. Ein Bürgerentscheid ist zu dieser Frage nicht zulässig, da es sich bei einer Baugenehmigung um einen reinen Verwaltungsakt handelt. Bürgerentscheide sind nur bei Fragen möglich, “für die der Gemeinderat zuständig ist” (§24 (2) SächsGemO).

Ich empfehle der AfD dringend, sich mit den gesetzlichen Grundlagen der Stadtrats- und Landtagsarbeit einzuarbeiten, ehe man sich zum Sprachrohr empörter Wutbürger macht. Die Linke wird sich jedem Versuch, Entscheidungen der Verwaltung abhängig vom politischen Willen machen zu wollen, konsequent entgegenstellen.

Ist Die Linke auf Bundesebene immer häufiger in der Situation, das Grundgesetz gegen die Nachfolger seiner Autoren verteidigen zu müssen, so scheint es in Sachsen zukünftig nötig, dass Die Linke zur Einhaltung von Recht und Gesetz auffordern muss. Das sollte allen Bürgerinnen und Bürgern zu denken geben.

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