Der nächste Kreistag wird wahrscheinlich ziemlich geräuschlos im Schatten der Haushaltsdiskussion die notwendige Tarifanpassung beim Taxiverkehr infolge der Einführung des einheitlichen flächendeckenden Mindestlohnes beschließen. Dabei ist diese neue Verordnung über Beförderungsentgelte mit Taxi im Pflichtfahrgebiet des Landkreises Nordsachsen alles andere als unspektakulär.

Immerhin steigt der Grundpreis von bisher 2,50 Euro auf 3,50 Euro (+ 28,57 %). Im Tagestarif steigen die Beförderungsentgelte für die ersten beiden Kilometer von bisher 2,10 Euro auf 2,50 Euro (+16 %). Für die Kilometer 3 bis 10 sind statt bisher 1,50 Euro nunmehr 1,80 Euro (+16,67 %) zu löhnen, für die Kilometer darüber statt bisher 1,40 Euro nunmehr 1,70 Euro (+17,65 %). Taxifahren in Nordsachsen wird somit ab dem 1. Juni 2015 um rund ein Fünftel teurer.

Diese überaus kräftige Tariferhöhung ist natürlich höchst unerfreulich für die Nutzer. Vor allem für diejenigen auf dem flachen Land, die mangels eigenem PKW und vernünftiger ÖPNV-Anbindung auf Taxis angewiesen sind und diese keineswegs als Luxus betrachten. Die Linke im Kreistag wird den neuen Tarifen dennoch zustimmen, weil wir von Anfang an konsequente Verfechter des Mindestlohnes waren und sind. Das schließt die Bereitschaft ein, auch die Konsequenzen zu tragen. Ein Sich-Davon-Stehlen nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! kommt für uns nicht infrage.

Bekanntlich waren wir im Jahr 2001 die erste und einzige Partei, die im Bundestag einen einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn gefordert hat. Damals wurden wir noch höhnisch ausgelacht ob dieser angeblich so utopischen Forderung, die die Wirtschaft ruiniert. Inzwischen ist die Einsicht gewachsen, dass prekäre Arbeitsverhältnisse Gift für die Gesellschaft sind. Die Mindestlohnforderung ist erfreulicherweise zum Allgemeingut aller im Bundestag vertretenen Parteien geworden, wenngleich auch mit vernehmbaren Zähneknirschen wie bei der CDU/CSU.

Eine kleine Entwarnung für Taxi-Fahrten zu medizinischen Einrichtungen gibt es jedoch. Die Übernahme von Fahrtkosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für Fahrten zu einer stationären, teilstationären oder ambulanten Behandlung gehört zum Leistungskatalog zahlreicher Krankenkassen. Für Versicherte, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen der gesetzlichen Zuzahlung wie bei Arzneimitteln, d. h. 10 %, mindestens aber 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro je Fahrt. In diesen Fällen also müssen die Krankenkassen für die Kosten des Mindestlohnes aufkommen, was zumindest einige Härten mindern sollte.

Dr. Michael Friedrich, Fraktionsvorsitzender

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