"20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen" lautete das Thema eines Symposiums, das heute im Sächsischen Landtag stattgefunden hat. Das Institut für Staatsrecht der TU Dresden hatte in Kooperation mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen, dem Bistum Dresden-Meißen, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, der Sächsischen Staatskanzlei und der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft nach Dresden eingeladen, um gemeinsam an die Unterzeichnung der Staatskirchenverträge zwischen 1994 und 1996 in Sachsen zu erinnern sowie über die Zukunft des Vertragsstaatskirchenrechts zu diskutieren.

Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Christian Piwarz: “Die CDU-Fraktion hat sich bereits vor 20 Jahren ganz wesentlich für die Staatskirchenverträge eingesetzt und an der Umsetzung mitgearbeitet. Auch heute erkennen wir die Leistungen und die Bedeutung der Kirchen in Sachsen an und stehen hinter den Staatsleistungen an die Kirchen und den jüdischen Gemeinden. Mit großer Sorge nehme ich zu Kenntnis, dass insbesondere die Linkspartei mit geradezu kleingeistiger Pedanterie zunehmend die Staatskirchenverträge infrage stellt und damit den gesellschaftlichen Frieden mit den Kirchen empfindlich stören will.

Die Staatsverträge begründen sich auf den Vermögensentzug der Kirchen und sind Ausdruck der Wertschätzung kirchlicher Leistungen für die gesamte Gesellschaft. Außerdem wird damit unter anderem die Trennung von Staat und Kirche geregelt.

Die Kirchen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag für ihre Gemeindemitglieder, sondern erbringen umfangreiche Leistungen, die der gesamten Gesellschaft zugutekommen. Ich erinnere nun an kirchliche Krankenhäuser, Schulen, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, Hospize oder Beratungsstellen. Die Kirchen geben der Gesellschaft mehr als sie finanziell erhalten.

Der Freistaat Sachsen hat mit den evangelischen Landeskirchen, dem Heiligen Stuhl und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden einen Vertrag geschlossen. Die CDU-Fraktion steht zu diesen vertraglichen Verpflichtungen.”

Hintergrundinformationen:

Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat und einer Religionsgemeinschaft. Das so einvernehmlich geschaffene Vertragsstaatskirchenrecht stellt einen Ausgleich staatlicher und religiöser Interessen dar. Die Regelungen werden nicht einseitig gesetzt, sondern sind eine Selbstbindung der Vertragsparteien, die staatlicher Souveränität und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht, das aus der Trennung von Staat und Kirche folgt, gleichermaßen gerecht wird. Der Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den evangelischen Landeskirchen wurde am 24. März 1994, mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden am 7. Juni 1994 (Änderungsvertrag am 17. Januar 2006) und mit dem Heiligen Stuhl (römisch-katholische Kirche) am 2. Juli 1996 unterzeichnet. In diesem Jahr erhalten die evangelische und katholische Kirche sowie die jüdischen Gemeinden in Sachsen insgesamt 25 Millionen Euro und 2016 rund 26 Millionen Euro vom Freistaat.

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