Im Mittelpunkt der kürzlich durchgeführten zweiten größeren Kontrolle des Ordnungsamtes in diesem Jahr zur Einhaltung der Polizeiverordnung zum Umgang mit Hunden und zur Hundesteuersatzung standen diesmal die Stadtgebiete im Osten und im Süden Leipzigs.

Insgesamt wurden 136 Hundehalter bei dieser Maßnahme kontrolliert. Die überwiegende Mehrzahl der Hundehalter hatte sich an die Vorschriften gehalten, dennoch mussten 29 Bußgeldverfahren eingeleitet und an die Zentrale Bußgeldbehörde übergeben werden.

Bei diesen Verfahren handelte es sich um Verstöße gegen die Anleinpflicht (18), gegen die Mitführpflicht der Hundesteuermarke (7), gegen die Mitführpflicht einer Tüte für Hundekot (2) sowie das Liegenlassen von Tierkot (1) und das Betreten von Spielplätzen mit Hunden (1).

Eine Besonderheit war, dass einige Hundeführer vorgaben nicht zu wissen, wer der tatsächliche Eigentümer des Hundes ist. Der Name sei ihnen unbekannt.  Als Ordnungswidrigkeit wurde dies trotzdem verfolgt. Des Weiteren waren einige Hunde nicht steuerlich gemeldet.

Die Kontrollen werden in den kommenden Wochen durch das Ordnungsamt fortgesetzt.

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