Der Bebauungsplan 35.2 "Neues Messegelände, Teil 2, Dübener Landstraße Nord" soll geändert werden. Oberbürgermeister Burkhard Jung wird den Entwurf auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau im Juli dem Stadtrat zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss vorlegen.

Mit der geplanten der zweiten Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung des rund 11 Hektar großen Areals zwischen Maximilianallee, Alter Dübener Landstraße, Pelzgasse und Merkurpromenade geschaffen werden. Es geht darum, den städtebaulich prägnanten Standort am Stadteingang und im Umfeld der Leipziger Messe für eine Ansiedlung von vorrangig produzierendem Gewerbe zu nutzen und attraktiv zu gestalten.

Der Bebauungsplan 35.2 ist einer von insgesamt zwölf Bebauungsplänen, die für die Errichtung der “Neuen Messe” und die Entwicklung ihres Umfeldes aufgestellt worden waren. 1993 trat er inkraft. Eine erste Änderung wurde 1998 rechtskräftig. Auf Grundlage dieses Bebauungsplanes konnten die Verkehrsanlagen, die das Areal regional und überregional anbinden, sowie ein Hotel und ein Dienstleistungsunternehmen im Norden des Plangebietes gebaut werden. Auf einem Großteil der Fläche ließ sich das ursprüngliche Planungsziel – die Ansiedlung von Büro- und Dienstleistungsgewerbe sowie privater und öffentlicher Verwaltungen – nicht realisieren.

Um die planungsrechtliche Voraussetzung für die jetzt angestrebte Entwicklung zu schaffen, fasste der Stadtrat im Juni 2013 den Aufstellungsbeschluss für die nun im Entwurf vorliegende zweite Änderung.

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