Anlässlich des gestern vorgelegten Referentenentwurf zur Neuregelung der Erbschaftsteuer erklärt Dr. Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig: "Der vom Bundesfinanzministerium veröffentliche Referentenentwurf zur Neuregelung der Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen ist für uns eine herbe Enttäuschung und in dieser Form keinesfalls - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - mittelstandsfreundlich.

Wenn die Grenze für die Einhaltung der Lohnsumme von 20 auf 3 Arbeitnehmer sinkt, kommen auf viele Unternehmen der Region, die bisher von dieser bürokratischen und betriebswirtschaftlichen Hürde befreit waren, zusätzliche Steuerbelastungen zu, was sich auf die aktuell zurückhaltenden Investitionsplanungen schädlich auswirken wird. Die Erleichterungen im Übergangsbereich zwischen 4 und 10 Arbeitnehmer sind da nur ein schwacher Trost. Auch wenn 20 Millionen als Grenze für die neue Bedürfnisprüfung auf den ersten Blick hoch erscheint: Viele Unternehmen der Region sind gut aufgestellt und schon mit einem Jahresertrag von 1 bis 2 Millionen Euro erreichen sie bei Anwendung des “Vereinfachten Ertragswertverfahrens” durch dessen Berechnungsvorschriften diesen Wert.

Hinzu kommt, dass auch in Sachsen und in der Region Leipzig in den nächsten Jahren zunehmend Unternehmensnachfolgen anstehen. Gerade innerhalb der Familie könnten diese durch die Neuregelungen zur Erbschaftsteuer gefährdet werden. Der Gesetzentwurf muss deshalb dringend nachgebessert werden.”

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