Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, erklärt zum Antrag der Linksfraktion "Schutzschirm für Nutzer_innen von Erholungsgrundstücken - Kündigungsschutzmoratorium für Wochenendgrundstücke jetzt" (Parlaments-Drucksache 6/1693): "Anfang Mai 2014 brachte das Land Brandenburg einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, mit dem der Kündigungsschutz für ostdeutsche Nutzer/innen von Erholungsgrundstücken verlängert werden sollte.

Begründung: Die betroffenen Nutzer hatten im Vertrauen auf die in der DDR bestehende und bis 1994 fortgeltende Rechtslage ein Bauwerk errichtet. Noch immer würden Datschengrundstücke von denjenigen genutzt, die aus eigenen Mitteln Datschen auf diesen Grundstücken errichtet haben. Diesen Nutzern müssten ihre Investitionen für eine längere Übergangszeit zur Verfügung stehen, damit sie sie noch genießen können.

Daneben verlangte der Gesetzentwurf eine Änderung der Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes zur Tragung der Abbruchkosten im Falle der Beendigung des Nutzungsvertrages. Diese Abbruchkosten sollte nicht mehr im Grundsätzlichen der Nutzer, also der Datscheneigentümer, sondern in Zukunft der dann durch die Übernahme der Baulichkeit begünstigte Grundstückseigentümer tragen. Der am 30. Juli 2014 mit Drucksachennummer 18/2231 in den Geschäftsgang des Bundestages eingebrachte Gesetzentwurf des Bundesrates wurde in der 97. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. März 2015 durch die Mitglieder der großen Koalition von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Mit unserem heutigen Antrag haben wir im Interesse der in Sachsen betroffenen Datscheneigentümer verlangt,  die Staatsregierung zu ersuchen, nach Auslaufen des noch bis lediglich 3. Oktober 2015 geltenden Kündigungsmoratoriums vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch zu machen, wo die Datsche auf Grund und Boden steht, der dem Freistaat gehört. Weiter beantragten wir, den Kommunen zu empfehlen, hinsichtlich der in kommunalem Eigentum stehenden, jetzt als Erholungsgrundstücke genutzten Flächen in derselben Weise zu verfahren.”

Dem Wunsch der Linksfraktion, “den Nutzerinnen und Nutzern von Erholungsgrundstücken im Freistaat Sachsen einen Schutzschirm aufzuspannen”, entsprach die Landtagsmehrheit nicht und lehnte den Antrag ab.

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