Zu Berichten über den zu erwartenden wachsenden Zustrom an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) nach Sachsen erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin sowie stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Annekatrin Klepsch: Nachdem der Landtag erst am 9. Juli auf Antrag (Drucksache 6/1409) der Fraktion Die Linke über die künftige Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) diskutiert hat, sieht nun auch die Sozialministerin Handlungsbedarf.

In seiner Stellungnahme zum Antrag meiner Fraktion vom 29. Mai hatte das Sozialministerium noch erklärt: “Sachsen gehört nicht zu den Haupteinreiseländern von unbegleiteten minderjährigen Ausländern”. Dabei war spätestens seit dem Bundesrats-Vorstoß Bayerns im September 2014 und dem Beschluss Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember 2015 auch in Sachsen bekannt, dass ab 2016 mehr als 1.000 UMF in Sachsen unterzubringen sind. Die nun angepriesene Stabsstelle wurde jedoch erst Ende Juni 2015 eingerichtet – wenige Tage, bevor sich der Landesjugendhilfeausschuss am 1. Juli mit dem Thema befassen wollte.

Die Sozialministerin hat mit ihrer Aussage, dass die jungen Flüchtlinge oft furchtbare Schicksale erlitten haben und folglich intensiv betreut werden müssen, vollkommen Recht. Ihre Idee, die minderjährigen Asylsuchenden in Pflegefamilien unterzubringen, ist aber leider realitätsfern. Denn etwa 90 Prozent der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sind männlich und zwischen 15 und 17 Jahren alt. Gegenwärtig mangelt es schon an Pflegefamilien für kleine Kinder, die nach Inobhutnahme durch das Jugendamt dringend familiär untergebracht werden sollen.

Sachsen benötigt neben der Stabsstelle im Sozialministerium ein Handlungskonzept zur Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten, ein einheitliches Verfahren der Alterseinschätzung ohne entwürdigende medizinische Untersuchung, eine Aufstockung sozialpsychiatrischer Dienste mit Arabischkenntnissen sowie eine fachliche Begleitung durch das Landesjugendamt!

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