Die Stadt Leipzig wird auch 2016 im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten kulturelle und künstlerische Einrichtungen und Projekte fördern. Mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2015/2016 hat der Stadtrat vorgesehen, dass ab dem Jahr 2016 das Budget für die Förderung der freien Kunst und Kultur in Leipzig  jährlich um 2,5 Prozent erhöht wird. Als Basis gilt das Budget des Vorjahres.

Im städtischen Haushalt 2015/16 stehen im Jahr 2016 zur Förderung der freien Kultur nach jetzigem Stand 5.358.000 Euro zur Verfügung, das sind 176.250 Euro mehr als im Jahr 2015. Grundlagen für das Verfahren zur Fördermittelvergabe sind die Beschlüsse der Ratsversammlung „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ und „Richtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen“.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Schwerpunkte der städtischen Kulturförderung 2016 sowie Informationen und Hilfestellungen zu Antragstellung und Förderverfahren sind unter www.leipzig.de zu finden, ebenso die Antragsformulare. Diese sind auch im Kulturamt, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, Zi. 351, zu bekommen.

Alle Antragsteller haben die Möglichkeit, sich vor Antragstellung im Kulturamt beraten zu lassen. Bei einer erstmaligen Beantragung der Förderung ist eine Beratung im Kulturamt besonders zu empfehlen. Empfohlen wird auch eine Einreichung der Anträge mit ausreichendem zeitlichen Abstand zum Stichtag, der bei Unklarheiten in der Antragstellung Rückfragen beim Antragsteller ermöglicht.

Annahmeschluss für die Anträge auf städtische Fördermittel für kulturelle Einrichtungen und Projekte, die auf den städtischen Formularen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift einzureichen sind, ist Mittwoch, der 30. September 2015 (Posteingang bei der Stadt Leipzig). Formlose Anträge und Anträge ausschließlich per E-Mail können nicht bearbeitet werden.

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