Die rechtswirksame Allgemeinverfügung zum Schutz des Eisvogels (Alcedoatthis) am Floßgraben kann zum Samstag, 5. September, aufgehoben werden. Für muskelkraftbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art wie Kajaks und Kanus war seit 1. März ein Befahren des Floßgrabens nur von 11 bis 13 Uhr, von 15 bis 18 Uhr und von 20 bis 22 Uhr zugelassen. Diese Einschränkungen im Gebiet des Floßgrabens bestehen damit nicht mehr. Grundsätzlich untersagt bleibt das Befahren mit durch Maschinen betriebenen Wasserfahrzeugen aller Art.

Bereits Mitte August konnte festgestellt werden, dass das Brutgeschehen des Eisvogels im Gebiet des Floßgrabens für die Brutsaison 2015 abgeschlossen ist. Im Rahmen des speziellen Eisvogel-Monitorings waren 2015 bis zu acht Bruten an vier Revier-Standorten nachgewiesen worden. Das Ergebnis zeigte, dass der Floßgraben für diese streng geschützte Art das mit Abstand bedeutendste Reproduktionsgewässer im Leipziger Raum darstellt.

Damit Bruten des störungsempfindlichen Eisvogels im Floßgraben weiter erfolgreich sein können, sind zeitliche Beschränkungen bezüglich eines Befahrens mit Booten jeglicher Art während der Brutphase dringend erforderlich.

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