Angefangen hat die CSU in Bayern mit Spekulationen, einfach mal das Verbandsklagerecht der Umweltverbände abzuschaffen. Am 13. Januar machten es die Fraktionen der CDU aus Sachsen und Sachsen-Anhalt auf ihrer Klausur in Stolberg nach. Dass Umweltverbände ein Klagerecht gegen Umweltfrevel von Staat und Unternehmen haben, passte den Klausurteilnehmern so gar nicht. Beide Bundesländer haben zwar völlig andere Probleme, die von den Regierungen endlich angepackt werden müssten.
Aber dass die Wirtschaft nicht in Tritt kommt – daran sind aus Sicht der Unionspolitiker irgendwie die Umweltverbände schuld.
Und der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, sagte nach der Klausur am 13. Januar: „Sachsen und Sachsen-Anhalt stehen vor ähnlichen Herausforderungen wie dem Strukturwandel und dem demografischen Wandel. In unserem Beschlusspapier haben wir unseren CDU-Weg, unsere Konzepte und Initiativen zur Lösung der Probleme dargelegt. Im Sinne einer konsequenten Deregulierung und Beschleunigung von Infrastrukturprojekten setzen wir uns unter anderem für die Abschaffung des Verbandsklagerechts für Natur- und Umweltverbände ein.“
Deregulierung? Das ist genau das Argument, mit dem gerade große Konzerne versuchen, gesetzliche Regelungen auszuhebeln, die ihrem Zugriff auf geschützte Naturgüter Grenzen setzen.
Entsprechend deutlich ist der Prozess der Verbände, die sich in Sachsen und Sachsen-Anhalt um den Erhalt der so wertvollen Naturräume bemühen.
Es geht um die Einhaltung von Umweltgesetzen
Der NABU Sachsen und der NABU Sachsen-Anhalt weisen diese Forderung der Unionspolitiker entschieden zurück: Das Verbandsklagerecht ist ein elementarer Bestandteil rechtsstaatlicher Kontrolle, sorgt für die Einhaltung von Umweltgesetzen und schützt damit Menschen, Natur und öffentliche Gelder. Eine Abschaffung würde Konflikte nicht lösen, sondern verschärfen – und das Vertrauen in demokratische Verfahren weiter beschädigen.
„Wer das Verbandsklagerecht abschaffen will, sägt an einer tragenden Säule des Rechtsstaats“, sagt Katja Alsleben, Landesvorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt. „Umweltgesetze werden von Parlamenten beschlossen – sie müssen dann auch durchsetzbar sein. Wenn niemand mehr wirksam prüfen lassen kann, ob diese Regeln eingehalten werden, bleibt am Ende das Recht auf der Strecke. Das ist nicht Bürokratieabbau, das ist Kontrollabbau.“
Dr. Maria Vlaic, Landesvorsitzende des NABU Sachsen, ergänzt: „Das Verbandsklagerecht ist kein ‚Sonderrecht‘ für Verbände, sondern ein Korrektiv, weil Natur und Umwelt keine eigene Stimme vor Gericht haben. Anerkannte Verbände können nur in klar begrenzten Fällen klagen – und tun das verantwortungsvoll. Gerade bei großen Infrastrukturvorhaben geht es um hohe Summen und irreversible Eingriffe. Rechtssicherheit entsteht durch saubere Verfahren, nicht durch das Abschneiden von Rechtswegen.“
Warum das Verbandsklagerecht wichtig ist
Das Verbandsklagerecht ermöglicht anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, gerichtliche Überprüfung zu beantragen, wenn Umweltrecht verletzt wird – auch dann, wenn keine einzelne Person unmittelbar in eigenen Rechten betroffen ist. Denn Schäden an Arten, Gewässern, Böden oder Schutzgebieten sind häufig „Allgemeingüter-Schäden“: Sie treffen die Allgemeinheit, aber oft niemanden so individuell, dass eine Klage möglich wäre. Genau diese Lücke schließt das Verbandsklagerecht – als demokratisches Sicherheitsnetz.
Zugleich schützt es Planung und Investitionen: Wenn Vorhaben frühzeitig rechtsfest geplant werden, sinkt das Risiko teurer Nachbesserungen, Baustopps oder Fehlplanungen. Eine Abschaffung würde Konflikte also oftmals verlagern: Verfahren würden später eskalieren, Vertrauen sinkt, und es drohen mehr Auseinandersetzungen auf anderen Wegen – politisch wie auch juristisch. Schließlich drohen bei Nichteinhaltung rechtlicher Standards zudem Regressforderungen und Vertrauensverlust gegenüber staatlichem Handeln.
Das Verbandsklagerecht im Umwelt- und Naturschutz wurde in Deutschland schrittweise eingeführt, um Lücken im Rechtsschutz zu schließen und internationale sowie europäische Vorgaben zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten umzusetzen. Es knüpft an den Grundgedanken an: Umweltrecht braucht wirksame Durchsetzung, auch wenn keine Einzelperson unmittelbar klagebefugt ist.
Was hinter der CDU-Initiative stehen könnte
NABU Sachsen und NABU Sachsen-Anhalt nehmen wahr, dass die Forderung im Kontext von „Planungsbeschleunigung“, „Bürokratieabbau“ und dem Wunsch nach schnelleren Infrastruktur- und Bauprojekten begründet wird. Diese Ziele sind grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings greift die CDU-Forderung am falschen Punkt an.
„Wer echte Beschleunigung will, muss an die Ursachen ran: Personalmangel in Behörden, unklare Vorgaben, fehlende Digitalisierung, zu späte Beteiligung und häufig wechselnde Standards“, so Alsleben. „Es ist bequem, Umweltverbände zum Sündenbock zu machen – aber das löst kein einziges strukturelles Problem.“
Vlaic warnt zudem vor einer Signalwirkung: „Wenn ausgerechnet Sachsen und Sachsen-Anhalt mit einer so weitreichenden Forderung vorangehen, drohen sie zum negativen Vorbild einer Entwicklung zu werden, bei der demokratische Beteiligung und unabhängige Kontrolle als ‚Störfaktoren‘ gelten. Das ist gesellschaftlich brandgefährlich – gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in Politik und Institutionen ohnehin unter großem Druck steht.“
Rechtsstaat stärken statt Rechte streichen
NABU Sachsen und NABU Sachsen-Anhalt fordern die CDU-Fraktionen beider Länder auf, die Forderung nach Abschaffung des Verbandsklagerechts zurückzunehmen und stattdessen gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die Verfahren beschleunigen, ohne dabei Grundrechte und Umweltstandards zu schwächen. Dazu gehören insbesondere:
• Digitalisierung und bessere technische und personelle Ausstattung von Genehmigungs- und Planungsbehörden,
• Priorisierung der Verfahren bei Behörden und Gerichten,
• frühe, verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung und transparente Abwägungen,
• hohe Qualitätsstandards für bereitgestellte Planungsunterlagen auf Basis verlässlicher Daten
• Mediation und Konfliktlösung vor Gerichtsverfahren,
• Digitalisierung und bessere Koordinierung zwischen Behörden
• Reformierung der Prozesse im Verfahrensrecht.
Der NABU Sachsen und NABU Sachsen-Anhalt bieten hierzu den konstruktiven Dialog an. „Wer schneller bauen will, sollte Umweltverbände als Partner begreifen. Deutschland braucht Tempo und Rechtsstaat. Beides lässt sich verbinden“, betont Alsleben. „Aber wer Kontrolle abbaut, schwächt am Ende Demokratie, Rechtsstaat und den Schutz unserer Lebensgrundlagen.“
Die CDU zündet eine Nebelkerze
Der Vorstoß der CDU ist eine Scheindebatte, die von den wahren Ursachen ablenkt, stellen auch BUND Sachsen, NABU Sachsen und Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. in einer gemeinsamen Pressemitteilung fest, allein schon, weil die Verbandsklage größtenteils EU-rechtlich vorgegeben ist. Er untergräbt die Rechtsstaatlichkeit, schafft massive Rechtsunsicherheit und ignoriert den Willen der Bürgerinnen und Bürger, deren Anliegen oft durch die Verbände vertreten werden.
„Den Umwelt- und Naturschutz als Sündenbock zu deklarieren ist bequem, aber falsch. Die Beteiligung von Natur- und Umweltschutzverbänden und auch ihr Klagerecht verhindert kaum ein Wirtschafts- oder Infrastrukturprojekt“, stellen die drei Umweltverbände fest. „Das Ziel von Partizipation ist es, einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und Umwelt- und Naturschutz zu schaffen.“
Von einer „Klageflut“ könne weder in Sachsen noch bundesweit die Rede sein. Zwischen 2021 und 2023 wurden bundesweit insgesamt 208 Umweltverbandsklagen gezählt, im Durchschnitt rund 69 pro Jahr, bei tausenden genehmigungspflichtigen Vorhaben.
Auffällig sei vielmehr die hohe Erfolgsquote: In mehr als der Hälfte der Fälle stellen Gerichte Rechtsfehler fest, während die durchschnittliche Erfolgsquote aller verwaltungsgerichtlichen Klagen bei nur etwa zwölf Prozent liegt. Diese Zahlen zeigten kein Missbrauchsproblem des Klagerechts, sondern sie zeigen Defizite in der Anwendung des Umweltrechts. Wer darauf mit der Abschaffung des Klagerechts reagiere, löse kein Problem, sondern schalte die Kontrolle ab.
Klagen sind die Ausnahme, nicht der Regelfall
„Das Klagerecht ist die Ultima Ratio, nicht der Regelfall. Es kommt erst am Ende eines langen Verwaltungsweges zum Tragen, wenn Behörden trotz fachlicher Hinweise gravierende Fehler nicht korrigieren. In der Praxis sorgen die Stellungnahmen der Verbände meist dafür, dass Planungen verbessert und Genehmigungen rechtssicher werden“, so die drei Umweltverbände.
Besonders irreführend sei der Hinweis, individuelle Klagerechte reichten aus. „Natur, Arten, Lebensräume, Grundwasser und Schutzgebiete können nicht ohne Weiteres selbst vor Gericht ziehen. Viele Eingriffe betreffen öffentliche Güter, ohne dass einzelne Personen unmittelbar und zweifelsfrei in eigenen Rechten verletzt sind oder das Prozessrisiko tragen können. Das Verbandsklagerecht schließt diese Lücke. Es sorgt dafür, dass Umweltrecht nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch durchgesetzt wird“, so die drei Umweltverbände.
Auch rechtlich sei der Vorstoß hochriskant. Der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ist nicht nur EU-rechtlich, sondern auch völkerrechtlich durch die Aarhus Konvention verankert. Wer das Verbandsklagerecht politisch demontieren will, schafft Rechtsunsicherheit, macht Genehmigungen angreifbarer und provoziert neue Konflikte bis hin zu Verfahren auf europäischer Ebene. Das Ergebnis wären genau jene Verzögerungen, die angeblich vermieden werden sollen.
Wer Verfahren wirklich beschleunigen wolle, müsse die realen Engpässe angehen: überlastete Behörden, Personalmangel in Planungsbüros, mangelnde Digitalisierung und unzureichende Planungsunterlagen. Der Angriff auf das Verbandsklagerecht sei ein durchsichtiges Manöver, das zeige, wie wenig die CDU von der Bedeutung intakter Ökosysteme und Biodiversität als Grundlage unseres Wohlstands verstanden hat.
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