Die vermeintlich „grundrechtsschonende“ Variante der Vorratsdatenspeicherung von Bundesjustizminister Heiko Maas ist nicht mehr als alter Wein in neuen Schläuchen. Vorratsdatenspeicherung bleibt eben Vorratsdatenspeicherung. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof hatten die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig abgelehnt. Zahlreiche NGOs, JuristInnen und NetzaktivistInnen melden ihren berechtigten Protest an, der Verein Digitalcourage plant eine Verfassungsbeschwerde.
Die Linke wird alles tun, um die Grundrechte gegen ihren erneuten Angriff zu verteidigen. Thüringen macht es vor. Im dortigen Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass auch rechtliche Schritte gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ergriffen werden.