Da die Einrichtung eines neuen Polizeipostens im Leipziger Osten noch in weiter Ferne scheint, gilt Gleiches für die Aufhebung der dortigen Waffenverbotszone. Die allgemeine Vorratsdatenspeicherung ist laut Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts illegal und die Bundesinnenministerin sieht sich scharfer Kritik ausgesetzt. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 7. September 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Noch kein Polizeiposten in Sicht, Demoaufruf für Freitag

Medienwirksam war sie im November 2018 offiziell eingeführt worden: die Waffenverbotszone im Bereich der Leipziger Eisenbahnstraße. Messer, Schusswaffen, Elektroschocker, Reizstoff-Sprüher, Baseballschläger – all dies durfte ab sofort unter Androhung hoher Bußgelder im etwa 70 Fußballfelder großen Areal nicht mitgeführt werden, die Polizei war hier zu anlasslosen Kontrollen befugt. Die registrierte Kriminalität nahm nur teilweise ab. Zudem wurde die Waffenverbotszone vielfach als populistisch kritisiert, da die Ursachen von Straftaten nicht bekämpft und sämtliche Bewohner des Viertels stigmatisiert würden, so der Vorwurf.

Daher sollte die Waffenverbotszone abgeschafft werden. Doch daraus wird, zumindest erst einmal, noch nichts: Wie die LVZ heute berichtet (€), scheint die Einrichtung eines neuen Polizeipostens vor Ort aufgrund mehrerer praktischer Probleme auf absehbare Zeit noch nicht umsetzbar. Der jedoch wurde durch Sachsens Innenminister Armin Schuster (62, CDU) zur Bedingung gemacht, die Waffenverbotszone tatsächlich zu beenden. Bereits in der jüngeren Vergangenheit hatte es auf das Haus der geplanten Polizeistation immer wieder Angriffe gegeben.

Für den morgigen Freitag (8. September) wird für 17 Uhr zu einer Demo im Rabet mobilisiert. „Wir wissen: Die Polizei bietet uns keine Sicherheit! Sie schützt nicht unsere Interessen als Arbeiter:innen und migrantische Personen. Eine verstärkte Polizeipräsenz wird nur zu mehr rassistischen Kontrollen und Polizeigewalt führen. Gleichzeitig rüstet die Polizei immer weiter auf. Es reicht! Die Polizei macht unseren Kiez nicht sicherer“, heißt es im Aufruf.

BVG in Leipzig spricht Klartext: Vorratsdatenspeicherung ist illegal

Heftig gestritten wurde in den vergangenen Jahren auch über die Vorratsdatenspeicherung: Ist es zulässig, dass der Staat Telekommunikations- und Internetdaten seiner Bürgerinnen und Bürger für einen bestimmten Zeitraum pauschal speichern lässt, selbst ohne konkretes Vorliegen eines Straftatverdachts?

Nein, befand bereits im September vor einem Jahr der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Mit einer heute publik gemachten Entscheidung zog nun auch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig nach und stellte klar, dass eine anlasslose Speicherung von Daten illegal sei. Ausnahmen könne es bei schwerer Kriminalität und Sicherheitsgefährdung zwar geben, jedoch habe die deutsche Gesetzgebung dies überhaupt nicht klar eingegrenzt.

Die als illegal erklärte Regelung, die in der Bundesrepublik wegen der strittigen Rechtslage de facto schon seit sechs Jahren auf Eis gelegt war, könnte auch wieder für politischen Zündstoff sorgen. Eine genauere Einordnung des Urteils finden Sie in diesem Text.

Schönbohm-Affäre holt Faeser ein: scharfe Kritik an Innenministerin

Zu den prinzipiellen Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von schweren Straftaten zählt unter anderem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die schlägt sich gerade allerdings mit anderen Problemen herum: Einen „Theaterdonner“ warf die 53-Jährige der Union vor, welche erneut heftige Kritik an Faeser geübt hatte, weil sie ein weiteres Mal im Bundestagsinnenausschuss zur Schönbohm-Affäre abwesend war. Von einer „Missachtung des Parlaments“ war gar die Rede.

Hintergrund ist die im vergangenen Jahr erfolgte Entlassung des damaligen Chefs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI), Arne Schönbohm. Dem heute 54-Jährigen wurde damals im „Magazin Royale“ des ZDF eine Nähe zu russischen Geheimdiensten nachgesagt, Faeser entband Schönbohm unter Verweis auf mangelndes Vertrauen von seiner Tätigkeit beim BSI, das zu ihrem Ministerium gehört. Schönbohm, der heute als Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung arbeitet, klagt inzwischen auf Schadenersatz, die Vorwürfe gegen ihn sollen sich in der Prüfung nicht bestätigt haben.

Gegen Faeser indes schweben sogar Vorwürfe im Raum, sie habe geheimdienstliche Mittel gegen Schönbohm eingesetzt, was sie nun entschieden zurückwies. Sie verstehe, so die Innenministerin sarkastisch, dass sie angesichts ihrer Spitzenkandidatur im Hessen-Wahlkampf jetzt mit Dreck beworfen werde. Zuvor hatte die Union Faeser scharf attackiert, weil sie zum wiederholten Male einer Sitzung des Innenausschusses im Bundestag fernblieb. Das nähre den Verdacht, sie wolle sich einer Aufklärung der Sache verweigern.

Worüber die LZ heute berichtet hat:

Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Geplante Netzerweiterungen bei den LVB: Zu Südsehne und Wahren soll es bald erste Informationen geben

2037 statt 2030: Warum Stadt und LVB jetzt überhaupt erstmals eine realistische Planung vorlegen

Gastkommentar von Christian Wolff: „Schmutziges Machwerk“, oder: War’s das?

Ab Oktober: Grüner Radfahrstreifen vor dem Hauptbahnhof wird bis zur Löhrstraße verlängert + Video

Pizza Randale: Wie überlebt man einen Pizza-Abend mit Mama und Papa?

Was sonst noch wichtig war:

Ein Autofahrer soll Unterstützer der „Letzten Generation“ bei einer Blockade am gestrigen Abend in Mannheim ins Gesicht geschlagen haben, wird heute mit Videosequenz im Kurznachrichtendienst X (ehem. Twitter) verbeitet.

Obwohl die Corona-Pandemie gefühlt vorüber ist und längst durch Kriegsangst, Energiekrise und Inflation überlagert wird, kommt es weiterhin zu Infektionen. Eine neue Variante des Virus sorgt für Aufmerksamkeit.

Die deutschen Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben sich in Brüssel für einen vergünstigten Industriestrompreis zur Entlastung von Unternehmen ausgesprochen.

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