Die Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, es werde im SMI eine mit vier Mitarbeitern besetzte "Zentrale Beschwerdestelle der Polizei" eingerichtet, kommentiert der Sprecher für Innenpolitik der Fraktion Die Linke, Enrico Stange: Die jetzt avisierte Beschwerdestelle ist nicht mehr und nicht weniger als ein Placebo, das Terrain in der öffentlichen Meinungsbildung gutzumachen sucht.

Die “zentrale Beschwerdestelle” soll Beschwerden aus der Bevölkerung und von Polizeibediensteten bearbeiten und das Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung stärken – so die Erklärung des Innenministers. Zunächst einmal müssten aber Bürgerinnen und Bürger sowie Polizeibedienstete Vertrauen in diese Beschwerdestelle fassen, die direkt beim Dienstherren angesiedelt ist.

Das ist schwer vorstellbar, wenn man zweierlei bedenkt: ersten den bisherigen Umgang mit Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen Straftaten und Verfehlungen im Dienst durch eine Justiz, die anscheinend an Weisungen der Staatsregierung gebunden ist und eng mit der Polizei zusammenarbeitet – und zweitens die Erfahrungen von intern beschwerdeführenden Polizistinnen und Polizisten gegen falsche Behandlung durch Vorgesetzte oder Mobbing unter Kollegen.

Gegen Polizeibedienstete müssen Bürgerinnen und Bürger in Ermittlungsverfahren offenbar doppelt so viele Zeugen aufbieten wie sonst, um überhaupt ernstgenommen zu werden. Nur so ist es zu erklären, dass es bislang in Sachsen gar nicht oder kaum zu Verurteilungen gegen Polizeibeamte gekommen ist (Hintergrund: Kleine Anfrage 6/2264).

Eine tatsächliche Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger sowie für Polizeibedienstete darf auf keinen Fall im Innenministerium oder einer der Staatsregierung unterstellten Behörde gebildet werden. Sie muss unabhängig sein und weitreichende Auskunfts- und Prüfrechte haben, um von vorn herein über jeden Verdacht, sie stehe unter dem Einfluss von Staatsregierung oder Polizeiführung und arbeite nicht sachgerecht, erhaben zu sein. Meine Fraktion hatte bereits im Jahr 2012 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

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