Auch Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen und Verbände sind herzlich zur 1. Stellenbörse eingeladen, um sich gegenseitig austauschen und anregen zu lassen. Das Potential des Bundesprogramms ist noch nicht ausgeschöpft. Etwa 50 Stellen können in Leipzig noch zusätzlich gefördert werden. Deshalb sind gute und sinnvolle Ideen für weitere geförderte Beschäftigungsverhältnisse gefragt.
Hintergrund zum Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
Insbesondere Männer und Frauen die länger als vier Jahre arbeitslos sind, gelingt die unmittelbare Beschäftigungsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt zunehmend schwerer. Hier kann die Aufnahme einer längerfristigen, geförderten Beschäftigung und damit verbunden der Fortbestand der sozialen und gesellschaftliche Teilhabe sinnvoll und stärkend sein.
Gefördert werden deshalb vorwiegend sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) in den Bereichen Soziales, Kultur, touristische Infrastruktur sowie Projekte für Kinder, Jugendliche und Senioren, die zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sind. Die Arbeitszeit kann bis zu 30 Stunden pro Woche betragen. Die Förderung je Arbeitsplatz beträgt bis zu 1.320 Euro pro Monat bei 30 Wochenstunden und unterliegt dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Eigenleistungen von Arbeitgebern in Form von Anleitung und Betreuung der Beschäftigten sind ausdrücklich erwünscht. Eine Förderung des Arbeitsplatzes ist ab sofort und längstens bis zum 31. Dezember 2018 möglich. Zusätzlich zur Förderung des Jobcenters bietet die Stadt Leipzig über die Fachförderrichtlinie einen Sachkostenzuschuss an.
Kontakt:
Jobcenter Leipzig, Team Öffentlich geförderte Beschäftigung
Telefon: 0341 – 913 10 705
Email: Jobcenter-Leipzig.Team991@jobcenter-ge.de
Weitere Informationen:
http://www.leipzig.de/jobcenter
http://www.bmas.de