Daten des Robert-Koch Institutes zeigen, dass die Diabetes Zahlen im Zeitraum 1998 bis etwa 2008 um 38 % Prozent gestiegen sind. In vielen Fällen ließe sich die Erkrankung durch Vorsorge vermeiden. „Wir müssen vor allem bei der Vorsorge gegen diese Erkrankung ansetzen. Und dabei hilft uns das Präventionsgesetz, das der Deutsche Bundestag im Sommer 2015 verabschiedet hat, “ betont Ministerin Klepsch.

Laut Präventionsgesetz erstellen die gesetzlichen Krankenkassen, die Renten- und Unfallversicherungen zusammen mit den sogenannten zuständigen Stellen in den Bundesländern sogenannte Landesrahmenvereinbarungen. Klepsch: „Wir sind mit unseren Partnern auf einem guten Weg und können einen ersten Entwurf unserer Rahmenvereinbarung bald mit weiteren Akteuren abstimmen. Damit Prävention gelingt, brauchen wir vor allem Unterstützung und Engagement vor Ort“, erklärt die Gesundheitsministerin.

Die Krankenkassen müssen ab diesem Jahr mindestens 7 Euro pro Versicherten für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention ausgeben. Davon entfallen unter anderem 2 Euro auf Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und 2 Euro auf Projekte in Lebenswelten wie zum Beispiel Kita und Schule.

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