Die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbrauchschutz, Barbara Klepsch (CDU), hat den Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Dazu erklärt Holger Zastrow, Landesvorsitzender der sächsischen FDP und Präsidiumsmitglied der Bundespartei: „Wenn es SPD und CDU mit der Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen wirklich ernst meinen, müssen Sie das Thema Inklusion endlich auch umfassend im Schulgesetz verankern.“

„Da eine Novelle des sächsischen Schulgesetzes ohnehin gerade ansteht, wäre es an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen. Bis jetzt bleibt der vorliegende Entwurf des neuen Schulgesetzes jedenfalls hinter den vollmundigen Versprechungen der Staatsregierung zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zurück.

Wir fordern die Sächsische Staatsregierung auf, die Inklusionsrechte ganz konkret im neuen Schulgesetz festzuschreiben und betroffene Eltern nicht wie bisher zu zwingen, ihre Forderungen erst mühsam einklagen zu müssen. Dies schließt nicht aus, dass Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Bildungsweg an einer Förderschule bevorzugen, deshalb sollte auch dieser Weg künftig weiterhin offen stehen.

In Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und Schulträgern müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um flexibel auf die besonderen Bedürfnisse von Schülern mit Behinderungen einzugehen. Dazu bedarf es finanzieller, personeller und materieller Ressourcen, die individuell bereitgestellt werden müssen. Dies betrifft insbesondere qualifizierte Betreuungskräfte und behindertengerechte Hilfsmittel. Zudem muss die Schulnetzplanung die Zielstellung der Inklusion berücksichtigen.

Darüber hinaus muss die Ausbildung von Lehrern und pädagogischen Fachkräften reformiert werden. In die sächsische Erzieher- und Lehramtsausbildung muss ein verpflichtender Ausbildungsabschnitt eingeführt werden, der die Besonderheiten von Kindern mit speziellem Förderbedarf umfasst. Ergänzend dazu sind entsprechende modulare Fort- und Weiterbildungsangebote anzubieten.“

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