Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat im Rahmen einer Fachtagung am 18. April 2016 im Dresdner Hygienemuseum den ersten Entwurf des Sächsischen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor geladenen Vertretern aus Politik, Verwaltung und Verbänden vorgestellt.

Der Aktionsplan ist ein gewichtiger Schritt, den Sachsen auf seinem Weg in eine inklusive Gesellschaft beschreitet. Vorangegangen war dem Entwurf ein intensiver Arbeitsprozess mit Verbänden und Organisationen von Menschen mit Behinderungen, Vertretern gesellschaftlicher Bereiche sowie Vertretern der Fachressorts aller sächsischen Ministerien. Zentrales Anliegen dieses Prozesses war, die Positionen und Meinungen von möglichst allen relevanten Gruppen einzubeziehen. Die Beteiligung, insbesondere die der Betroffenen selber, war stets von dem Gedanken geleitet: „Keine Entscheidung über uns – ohne uns“.

„Im Freistaat Sachsen gab es noch nie einen solch umfangreichen Beteiligungsprozess. Hier wurde ein vollkommen neuer Weg der Offenheit und Transparenz beschritten“, so Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen während der Fachtagung. Der Freistaat Sachsen hat sich für diesen anspruchsvollen und auch zeitaufwendigen Weg entschieden, da er die Grundlage dafür bietet, die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. So enthält der vorgestellte Entwurf konkrete Handlungsbedarfe und Maßnahmen, die die Sächsische Staatsregierung zukünftig in den Bereichen „Bildung“, „Arbeit und Mobilität“, „Gesundheit und Rehabilitation, Familie“, „Wohnen, inklusiver Sozialraum“ und „Gesellschaftliche Partizipation“ umsetzen will.

Ziel des Sächsischen Aktionsplanes ist der Abbau existierender „Barrieren in den Köpfen“, die Weiterentwicklung und Verbesserung des Verständnisses und gegenseitigen Bewusstseins von Menschen mit und ohne Behinderungen sowie die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen.

Im Schlusswort der Fachtagung wies Stephan Pöhler darauf hin, dass mit dem vorgestellten Entwurf kein abschließendes Werk vorliegt, sondern ein erstes Zwischenziel erreicht sei. „Es lassen sich längst noch nicht alle Gedanken und Überlegungen in diesem ersten Entwurf der Maßnahmen widerspiegeln, manches hätte ich mir auch konkreter gewünscht“. Weitere Schritte zur Umsetzung müssen nun folgen, in denen weiterhin auf den intensiven gesellschaftlichen Dialog gesetzt wird, betonte Pöhler.

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