In diesen Tagen beenden viele Jugendliche ihre Ausbildung. Denjenigen unter ihnen, die noch nicht wissen, ob sie anschließend vom Ausbildungsunternehmen übernommen werden oder aus einer außerbetrieblichen Ausbildung kommen, rät die Arbeitsagentur, sich rechtzeitig arbeitsuchend zu melden.

„Auch wenn Auszubildende kurz vor dem Ende ihrer betrieblichen Ausbildungen gesetzlich nicht zur Arbeitssuchendmeldung verpflichtet sind, kann diese Meldung mögliche Ansprüche auf Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Bewerbungskosten, Fahrtkosten oder Zuschüsse für die Arbeitsausrüstung sichern“, empfiehlt der Pressesprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner. Mit der rechtzeitigen Meldung bei der Arbeitsagentur können außerdem gemeinsam mit dem Jugendlichen Bewerbungs- und Vermittlungsaktivitäten vorausschauend geplant und besprochen werden, so dass Arbeitslosigkeit im besten Fall erst gar nicht eintritt.

Falls die Arbeitslosigkeit eintritt, bietet das Online-Angebot der Arbeitsagentur eine moderne Plattform zum Ausfüllen und Versenden des Arbeitslosengeld-Antrages. Das Verfahren ist für die Antragsteller bequemer und die Dokumente sind schneller am Ziel, da keine Unterschrift mehr notwendig ist.

„Dieser Service spart Zeit und ist bequem von zu Hause aus zu erledigen. Keiner muss, um den Arbeitslosengeldantrag zu stellen, in die Arbeitsagentur gehen. Beachten sollte man aber, im Unterschied zur Online-Antragstellung, muss die Arbeitslosmeldung persönlich erfolgen. Dabei wird die Identität des Antragstellers geprüft“, darauf weist Leistner hin.

Unter www.arbeitsagentur.de/eService sind alle Unterlagen aufrufbar und können von dort auch an die Arbeitsagentur gesandt werden.

Wichtiger Hinweis: Nach der aktuellen Gesetzeslage ist jeder Arbeitnehmer, der Arbeitslosengeld beantragt, verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis von der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Diese Meldung ist auch telefonisch über die gebührenfreie Servicenummer 0800 4 5555 00 möglich. Mit der frühzeitigen Meldung soll gezielt die Zeit während der Kündigungsfrist bzw. bis zum Vertragsende genutzt werden, um sich bereits nach einer neuen Beschäftigung umzusehen. Die Agentur für Arbeit hilft dabei. Zwar besteht diese gesetzliche Verpflichtung nicht für Azubis, die eine betriebliche Ausbildung beenden, die Meldung wird von der Agentur für Arbeit dennoch empfohlen. Mitunter ist bis zum Ausbildungsende noch nicht absehbar, ob die Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb tatsächlich erfolgt. Arbeitslosigkeit droht. Hier setzt die Arbeitsagentur mit frühzeitiger Vermittlung an. Kommt es trotzdem zur Arbeitslosigkeit, muss die Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur vor Ort erfolgen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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