Trotz festgestellter Verstöße gegen die Anleinpflicht und die Mitführpflicht der Hundesteuermarke, hält sich die überwiegende Mehrzahl der Hundehalter in Leipzig an die Vorschriften. Dies ist das Ergebnis der in den vergangenen zwei Wochen durchgeführten zweiten Komplex-Kontrolle des Jahres zur Einhaltung der Polizeiverordnung zum Umgang mit Hunden und zur Hundesteuersatzung.

Insgesamt wurden 578 Hundehalter überprüft sowie in der Folge sieben Bußgeldverfahren eingeleitet und an die Zentrale Bußgeldbehörde übergeben. Bei den Verfahren mit teilweise kombinierten Tatbeständen handelte es sich um Verstöße gegen die Anleinpflicht (5) und gegen die Mitführpflicht der Hundesteuermarke (2). Die Kontrollen werden in den kommenden Wochen fortgesetzt.

Ergänzend zu den Kontrollen wurde die Veranstaltung „Leipzig und seine Hunde“ im Leipziger Rosental an der Hundewiese durchgeführt. Dabei kamen circa 30 Hundebesitzerinnen und -besitzer mit Vertretern des Ordnungsamtes, der Polizeidirektion Leipzig, des Tierheims, des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes und des VDH Landesverbandes Sachsen zum richtigen Umgang mit Hunden ins Gespräch. Schwerpunkte waren die Themenbereiche Prävention und Aufklärung.

In letzter Zeit werden häufiger Tricks festgestellt, mit denen die Anleinpflicht umgangen werden soll. Der Hund wird mit der Leine laufen gelassen, ohne diese in der Hand zu halten. Andere Hundehalter nehmen die Leine nur mit, benutzen sie aber nicht. Häufigste Ausrede bei einer Kontrolle: Die Leine sei gerade aus der Hand gefallen. Vor einer Anzeige schützen diese Verhaltenswiesen nicht.

In eigener Sache – Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“

Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar