Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten ist grundsätzlich bis auf weiteres nicht erlaubt. Dies geht aus einer Amtlichen Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes hervor. Das Verbot zum Schutz gegen die Geflügelpest im Leipziger Stadtgebiet gilt auch für andere ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln.

Eine weitere Verbreitung des hochansteckenden Influenzavirus H5N8 durch Wildvögel auch über Kreisgrenzen hinaus, ist sehr wahrscheinlich. Durch das Verbot wird die Gefahr der Verschleppung durch Kontakte zwischen den Tieren unterschiedlicher Herkünfte und mit Personen, die möglicherweise in Kontakt mit Infektionsquellen gekommen sind, vermieden und unmittelbar minimiert. Mildere Maßnahmen sind nicht geeignet.

Das hochansteckende Virus war kürzlich erstmals in diesem Jahr in Geflügelbetrieben verschiedener Bundesländer festgestellt worden. Der erste Geflügelpest-Fall in Sachsen war eine am Freitag, 11. November, am Cospudener See gefundene und mit dem H5N8-Virus infizierte Wildente. Seit der amtlichen Feststellung weiterer Fälle unterliegen aktuell zahlreiche Ortsteile Leipzigs strikten Restriktionsmaßnahmen (Stallpflicht, Anleinpflicht für Hunde und Katzen). Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt fordert die Tierhalter auf, dass Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen, von toten Vögeln ferngehalten werden und vor allem in Ufernähe das Virus nicht über Vogelkot an den Pfoten weitertragen. Wer verendete Wasser- oder Greifvögel findet, sollte sich unbedingt beim zuständigen Fachamt unter der Rufnummer (0341) 123-3791 melden. Weitere Infos: www.leipzig.de.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erließ zudem am 18. November eine Eilverordnung mit Schutzmaßregeln, die in kleineren Geflügelhaltungen einzuhalten sind. Für Sachsen gilt ein landesweites Aufstallgebot.

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