Es ist nun angemessen und richtig, dass der Landtag in der kommenden Woche auf der Grundlage einer Regierungserklärung über die Schwachstellen der Sicherheitsbehörden in Sachsen und bundesweit berät. Wir sind nun – eigentlich ungewollt – in der Lage, durch Aufarbeitung und Behebung dieser Schwachstellen im Kampf gegen Terrorismus eine Vorreiterrolle für die ganze Bundesrepublik spielen zu können.
Der knapp 200 Seiten umfassende Bericht bedarf nun des sorgfältigen Studiums und der Auswertung. Die Landtagsdebatte wird uns Gelegenheit geben, öffentlich erste Schlussfolgerungen zu ziehen. Die detaillierte Bearbeitung wird dann in den zuständigen Ausschüssen erfolgen. Schon jetzt sehen wir uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass der Personalmangel in der Justiz relevant bei den Umständen des Suizids von Al-Bakr gewesen ist.
Es braucht neue Modelle für den Strafvollzug solcher Tätergruppen. Dafür bieten die Empfehlungen der Kommission wichtige Anregungen, über Einzelheiten wird zu diskutieren sein. Wir wollen jetzt keine Schnellschüsse und plädieren dafür, nicht sofort dem Ruf nach Maßnahmen wie einer erweiterten Videoüberwachung im Strafvollzug zu folgen.
Deutlich gravierender sind die Fehler und Schwächen beim Polizeieinsatz. Das Fehlen eines Einsatzführungsstabes für besondere Einsatzlagen mit gefährlichen Tätern ist maßgeblich schuld am vorübergehenden Entkommen von Al-Bakr. Zudem wirkten sich massive Kommunikationsdefizite hinderlich auf die Festnahme des Terrorverdächtigen aus. Nach vorläufiger Bestandsaufnahme sollte die sächsische Polizei die Empfehlung der Expertenkommission zur Bildung ständiger Einsatzführungsstäbe und der Intensivierung des Trainings von mobilen und Sondereinsatzkommandos beherzigen.
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