Wenn das stimmt, was das ARD-Magazin „Monitor“ am 24. August berichtete, holt der Fall Albakr die Sächsische Regierung wieder ein. Denn der Bericht erhebt neue Vorwürfe zum Fall des Suizids des Terrorverdächtigen Jaber Albakr in der JVA Leipzig. Hinter den Kulissen scheint deutlich mehr schiefgelaufen zu sein, als öffentlich zugegeben wurde.

„Der mutmaßliche Attentäter soll kurz vor einem Selbstmordattentat gestanden haben“, lautet komprimiert das Ergebnis des Beitrags. „Doch die Vernehmung, von der die Fahnder hoffen, dass sie ein Licht auf ein islamistisches Netzwerk in Deutschland wirft, findet nie statt. Knapp drei Tage nach seiner Ergreifung ist Jaber Albakr tot: Suizid in der JVA Leipzig. „Monitor“-Recherchen zeigen, dass von Behördenseite mehr Fehler gemacht wurden als bislang bekannt. Recherchen, die an der offiziellen Version Zweifel aufkommen lassen.“

Was jetzt den verfassungs- und rechtspolitischen Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl, auf den Plan ruft.

„Die in der Sendung erhobenen Vorwürfe wiegen schwer: Vorhergehende Suizidversuche Albakrs seien durch Beweisvernichtung vertuscht worden, JVA-Bedienstete seien beim Suizid des Verdächtigen möglicherweise bewusst nicht eingeschritten, das Strangulationswerkzeug sei nur mangelhaft kriminaltechnisch untersucht worden. Offensichtlich ist eine nochmalige, ebenso gründliche wie sachliche Prüfung notwendig“, fasst er für sich zusammen, was er dem „Monitor“-Beitrag entnehmen konnte.

„Daher habe ich zunächst eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Mich interessiert, ob diese – vermeintlich neuen – Umstände und Sachverhalte der ermittelnden Staatsanwaltschaft bekannt waren und ob sie bei der Entscheidung, das Ermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Anstaltsleiter und die Anstaltspsychologin einzustellen, berücksichtigt worden sind. Eine Reaktion des Parlaments und der Staatsregierung ist geboten, schon angesichts der Tragweite der Vorwürfe gegen den im Dienstverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehenden Beamten.“

Zum Beitrag des WDR, Sendung “Monitor” auf WDR.de

Die Fragen, die er jetzt an die Staatsregierung richtet, lauten:

  1. Welche sachlichen und rechtlichen Beweggründe gab es für die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen verantwortliche Bedienstete, namentlich den stellvertretenden Anstaltsleiter und die im Fall Albakr handelnde Psychologin der JVA Leipzig einzustellen, respektive mit welcher Begründung geschah dies?
  2. Waren der verfahrensbearbeitenden Staatsanwaltschaft die in der Sendung aufgeführten, vermeintlich neuen Umstände und Sachverhalte bekannt und konnten diese durch die geführten Ermittlungen so bestätigt oder ausgeschlossen werden?
  3. Hat die Staatsregierung anderenfalls die Absicht, die in der Sendung erhobenen, schwerwiegenden Vorwürfe der Beweisvernichtung, Beweisunterdrückung, des Nichteinschreitens gegen die Suizidabsichten Albakrs, der Vernichtung von Beweismitteln, der nicht sachgerechten Untersuchung von Strangulationswerkzeug etc. nochmals prüfen zu lassen?
  4. Welche Dienststelle der Staatsanwaltschaft bzw. sonstige Behörde soll damit beauftragt werden?
  5. Haben die Staatsregierung oder nach deren Wissen die Staatsanwaltschaft die Absicht, in sonstiger Weise auf den ,Monitor‘-Beitrag zu reagieren?“

In eigener Sache: Abo-Sommerauktion & Spendenaktion „Zahl doch, was Du willst“

Abo-Sommerauktion & Spendenaktion „Zahl doch, was Du willst“

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar