Aufgrund von amtlich festgestellten Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Leipzig in Markkleeberg und in Markranstädt am 3. März 2017 wird in den Leipziger Stadtteilen Hartmanns-dorf-Knautnaundorf, Knautkleeberg-Knauthain, Großzschocher, Kleinzschocher, Connewitz, Marienbrunn, Lößnig, Dölitz-Dösen, Probstheida, Meusdorf und Liebertwolkwitz für die Dauer von 21 Tagen ab dem 3. März ein Sperrbezirk gebildet.

Der am 24. Februar 2017 gebildete Sperrbezirk in den Stadtteilen Leipzig-Zentrum, Südvorstadt, Schleußig, Plagwitz, Lindenau und Leutzsch bleibt bestehen. Das Beobachtungsgebiet umfasst die gesamte Stadt Leipzig.

Nach wie vor gilt für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen die Aufstallungspflicht. Die geltenden Maßnahmen für die Sperrbezirke und für das Beobachtungsgebiet sind in der Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes vom 3. März 2017 auf der Internetseite der Stadt Leipzig www.leipzig.de veröffentlicht.

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