Finanzminister Unland (CDU) wird voraussichtlich morgen mit Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des SBB Beamtenbundes und Tarifunion Sachsen, der Gewerkschaft der Polizei und des Sächsischen Richtervereins über die Korrektur der Beamtenbesoldung beraten und wohl eine Einigung erzielen. Sie wird die Grundlage einer Gesetzesinitiative der Staatsregierung sein. Das Bundesverfassungsgericht war im Mai 2017 den Verfassungsbeschwerden zweier Polizeikommissare gefolgt. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass die Besoldung für sächsische Beamte der Besoldungsgruppen ab A 10 erst mit Verspätung angepasst wurde.

Dabei geht es erstens um die Angleichung der Ostbesoldung für Beamte an das Westniveau. Für die Besoldungsgruppen bis A9 erfolgte sie zum 1. Januar 2008; für die höheren Besoldungsgruppen wurde dieser Schritt erst zum 1. Januar 2010 vollzogen. Zweitens erklärte das Gericht es für verfassungswidrig, dass das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Jahr 2008 erst mit viermonatiger Verzögerung auf die Beamten der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts übertragen worden ist. Diese zweifache „Benachteiligung der Beamten der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts gegenüber den Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 9“ hatte laut Gericht „keinen sachlichen Grund“. Der Gesetzgeber ist gefordert, bis zum 1. Juli 2018 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Klaus Tischendorf, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, rät der Staatsregierung zur Zurückhaltung: „Es gibt nichts, aber auch gar nichts zu feiern und folglich auch keinen Erfolg zu verkünden. Zum wiederholten Male hat die CDU-geführte Staatsregierung eine Klatsche vom Verfassungsgericht erhalten und sich korrigieren müssen. Es spräche nicht für ihren Anstand, wenn die Staatsregierung selbst ihre Verfassungsbrüche zum Anlass nehmen würde, um sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber zu inszenieren. Demut ist angesagt, zumal diese Regierung schon oft die Wertschätzung der Staatsdienerinnen und Staatsdiener vermissen ließ. Ich erinnere an die Streichung des Weihnachtsgeldes 2010, die 2015 höchstrichterlich repariert werden musste.

Sachsen braucht einen attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Dienst, sonst wird das Vertrauen in den Staat weiter leiden. Wir erwarten vom Finanzministerium, dass es jetzt alles unternimmt, damit die geprellten Beamtinnen und Beamten – darunter viele Polizistinnen und Polizisten – schnell zu ihrem Geld kommen.“

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