Im Verfahren gegen die Abschussgenehmigung bezüglich eines Wolfes des Rosenthaler Rudels wegen Schafrissen hat sich am Abend des 6. November 2017 eine positive Wendung vollzogen. Das Landratsamt Bautzen, das am 30.10.2017 die Genehmigung zur Erlegung eines Wolfs des sogenannten „Rosenthaler Rudels“ erteilte, verzichtet auf einen Sofortvollzug nicht nur für das Widerspruchs-, sondern auch für das Klageverfahren.

„Das gerichtliche Verfahren darf jedoch nicht zu Tatenlosigkeit in dem Wolfsrevier führen. Erfahrungen aus über 15 Jahren haben gezeigt, dass Herdenschutzhunde die beste Lösung sind, um Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere zu stoppen – auch wenn sich ein Wolf schon verstärkt auf diese Beute konzentriert haben sollte“, so Markus Bathen, Wolfsexperte des NABU. Daher muss  durch das sächsische Wolfsmanagement und den Landkreis Bautzen alles getan werden, um an den entsprechenden Weiden im Revier der Rosenthaler Wölfe diese Schutzhunde einzusetzen. Für den NABU steht an erster Stelle, dass Herdenschutzmaßnahmen professionell und gemäß des Wolf-Managementplanes angewandt werden.

Herdenschutzhunde haben eine Jahrtausende währende Tradition. Sie befinden sich während ihres Einsatzes die ganze Zeit bei der Herde, wehren mit lautem Bellen jeden Störenfried ab und greifen gegebenenfalls an.

Die neue LZ Nr. 48 ist da: Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie

Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie

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