Unter dem Titel „Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“ (Gesetzentwurf der Staatsregierung, Parlaments-Drucksache 6/10367) und „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung …“ (Gesetzentwurf der Linksfraktion, Parlaments-Drucksache 6/10385) wurde heute im Landtag über eine etwas umfangreichere Änderung der sächsischen Kommunalverfassung entschieden.

Dazu erklärt der Kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke André Schollbach: „Die Novelle der Staatsregierung enthält einige brauchbare Lösungen vorhandener Probleme, aber deutlich mehr Verschlimmbesserungen und viel reine Symbolpolitik. Im Gesetzestext mehren sich logische Widersprüche. Der Kern der Gesetzesänderung sind umfangreiche Änderungen zur Ortschaftsverfassung und zur Stadtbezirksverfassung. Einziger Zweck dieser Änderungen ist ein massiver und dreister Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Dresden.

Der Dresdner Stadtrat hat 2015 mit rot-rot-grüner Mehrheit beschlossen, dass die sogenannte ‚Ortschaftsverfassung‘, die bisher nur für die in den 90er Jahren eingemeindeten Stadtteile von Dresden galt, ab 2019 stadtweit gelten soll. Die Zulässigkeit dieser Entscheidung nach bisheriger Rechtslage wurde in der Zwischenzeit mehrfach bestätigt. Was in allen anderen deutschen Großstädten selbstverständlicher Kernbestandteil kommunaler Selbstverwaltung ist und bis zur heutigen Gesetzesänderung auch in Dresden, Leipzig und Chemnitz möglich gewesen wäre, nämlich die Übertragung umfangreicher Kompetenzen auf die Bürgerinnen und Bürger bzw. auf gewählte Vertretungen in den Stadtteilen – wird mit dem Gesetz extrem beschränkt:

Die Rechte der Stadtbezirksbeiräte werden nur geringfügig erweitert und bleiben weit hinter den Ortschaftsräten zurück. Sie sollen auch weiterhin maximal halb so groß sein wie Ortschaftsräte. Außerdem bleibt den Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtbezirken auch das Recht auf stadtteilbezogene Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verwehrt. Der Gesetzentwurf der Staatregierung ist eine Demokratiebremse.

Demgegenüber ermöglich der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nach baden-württembergischem Vorbild ausdrücklich, die Ortschaftsverfassung auch für die Stadtbezirke kreisfreier Städte anzuwenden. Außerdem vereinheitlicht der Linken-Entwurf die Quoren für Bürgerbegehren, beseitigt die besonderen Fristen für kassierende Bürgerbegehren und folgt damit den Regelungen in Bayern, Berlin und Hamburg. Er stärkt die Stellung der Fraktionen in Gemeinderäten und Kreistagen und sichert die Beteiligung kleiner Fraktionen und fraktionsloser Gemeinde- und Kreisräte an der Ausschussarbeit, den Kommunen wird die Möglichkeit eröffnet, bei fakultativen Aufsichtsräten Arbeitnehmervertreter zu beteiligen.“

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