Auch in diesem Herbst wurden durch die amtliche Lebensmittelüberwachung wieder verstärkt amtliche Stichproben von im Herbst 2017 geernteten Keltertrauen sächsischer Erzeuger entnommen. Die Untersuchungen an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) sind nun abgeschlossen.

Insgesamt wurden 30 Kelterproben untersucht. In keiner der Proben wurden unzulässige Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen. Die Untersuchungen der Keltertrauben zu Beginn eines jeden Weinwirtschaftsjahres ergänzen die verpflichtenden Maßnahmen im Rahmen der Qualitätsweinproben und sollen eine bereits frühzeitige Erkennung von unzulässigen Rückständen ermöglichen, um eventuelle wirtschaftliche Schäden zu minimieren.

„Die Untersuchungen der Keltertrauben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln am Anfang des neuen Weinwirtschaftsjahres ist ein wesentlicher Teil des Gesamtkonzeptes der Qualitätsoffensive des Freistaates für die sächsischen Weine, um eventuelle Probleme frühest möglich erkennen zu können und so wirtschaftliche Folgen gering zu halten. Es ist erfreulich, dass in keiner der Proben der diesjährigen Ernte unzulässige Pflanzenschutzmittel gefunden wurden“, betonte die für Verbraucherschutz verantwortliche Staatsministerin Barbara Klepsch.

Neben der Untersuchung von Keltertrauben werden im Rahmen der Qualitätsoffensive auch alle zur Qualitätsweinprobe anstehenden sächsischen Weine durch die LUA auf unzulässige Pflanzenschutzmittelrückstände analysiert. Seit der Etablierung dieser Pflichtuntersuchung im letzten Jahr wurden bisher mehr als 600 Weine untersucht, davon waren lediglich zwei Weine auffällig.

Bei den bisher untersuchten 39 Landweinen gab es keine Beanstandungen.

„Unser Verfahren schafft Vertrauen bei den Verbrauchern, denn alle sächsischen Qualitätsweine werden lückenlos untersucht. Jeder kann also bedenkenlos den hervorragenden sächsischen Wein genießen“, fasst Ministerin Barbara Klepsch zusammen.

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Also, das mit dem Vertrauen..

“..auf unzulässige Pflanzenschutzmittelrückstände analysiert.”

Die Liste des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der ZUGELASSENEN Pflanzenschutzmittel für den Weinbau findet sich hier:
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/psm_verz_3.html?nn=1798082

Ab Seite 64 findet man um die 60 Präparate mit dem Wirkstoff Glyphosat.

So z. B. auch Roundup PowerFlex (006149-00/MOT) (S.71) mit einem Wirkstoffgehalt von 480 g/l Glyphosat (als 588 g/l Kalium-Salz).

Dort auch zu lesen:
“Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen
Freiland
während der Vegetationsperiode
max. Zahl Behandl.: 2, in der Kultur/je Jahr: 2; Abstand: 3 Monate
spritzen, 3,75 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha
maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 7,5 l/ha
Wartezeit: 30 Tage”

Also, wenn da 480 g/l Glyphosat x 3,75 l = 1,8 kg Glyphosat in 100 (10 Wassereimer) bis 400 Litern Wasser zweimal im Jahr landen können.. Zumindest ein Prosit Grundwasser.

Es mag ja ökologisch engagierte Weinbauern geben, aber das lässt sich mit dieser Stichproben-Untersuchung nicht vertrauensvoll beweisen – aus meiner Sicht.

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