Das sächsische Kabinett hat heute auf Vorschlag von Finanzminister Dr. Matthias Haß den Kriterien zur Verteilung der Bundesmittel für den Schulhausbau zugestimmt. Damit ist der Rahmen für die Verteilung der Bundesmittel geschaffen. Staatsminister Dr. Haß: „Das Finanzministerium hat in intensiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden Kriterien für die Verteilung der Bundesmittel für den Schulhausbau entwickelt. Unser Ziel war es, möglichst vielen Städten und Gemeinden den Zugang zu den Fördermitteln zu ermöglichen und den Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden.“

Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur hat der Bund den Ländern insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Auf den Freistaat Sachsen entfallen davon rund 178 Mio. Euro. Daneben stellt der Freistaat zusätzliche Landesmittel in Höhe von 17,8 Mio. Euro zur Verfügung.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hierbei die Bundesvorgaben um und nutzt die vom Bund eingeräumten Möglichkeiten zur Berücksichtigung landestypischer Besonderheiten. Das Verfahren orientiert sich an dem Programm „Brücken in die Zukunft“ und garantiert damit ein einfaches und effizientes Förderverfahren.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann kurzfristig die Zustimmung des Bundes zu der Auswahl der förderfähigen Kommunen eingeholt werden. Sobald die Zustimmung des Bundes vorliegt, wird die Staatsregierung die beiden Regierungsfraktionen bitten, die entsprechenden gesetzlichen Änderungen in den Landtag einzubringen, damit das Gesetz möglichst bald in Kraft treten kann.

Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Landkreise kann der Tabelle in der Anlage entnommen werden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 40.000 Euro pro Maßnahme. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent. Innerhalb der Landkreise erfolgt die Verteilung der Mittel nach dem bekannten Maßnahmeplanverfahren in kommunaler Eigenverantwortung.

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