Zum Auftakt der morgigen Sonder-Agrarministerkonferenz in Berlin fordert Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt, bei der Ausgestaltung der künftigen EU-Agrarpolitik nach 2020 die Besonderheiten der Landwirtschaft in Ostdeutschland weiterhin zu berücksichtigen.

„Unsere sächsischen Landwirtschaftsbetriebe sind Arbeitgeber, Ausbildungsstätte, Nahrungsmittelversorger und Landschaftsgestalter, die umwelt- und tiergerecht arbeiten und die Traditionen des Zusammenlebens in den ländlichen Regionen prägen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Wertschöpfung und für das Gemeinwohl und sind mit dem örtlichen Handwerk und der mittelständischen Wirtschaft eng verflochten. Die zukünftige EU-Agrarpolitik muss so ausgestaltet werden, dass sie für die beteiligten Akteure im ländlichen Raum Verlässlichkeit bringt und bisherige Erfolge nicht gefährdet“, sagte Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt.

Der Freistaat Sachsen verfügt über eine vielfältige Agrarstruktur mit zahlreichen Betriebsformen und -größen: Vom Nebenerwerbs- bis zum Haupterwerbsbetrieb sowie Personengesellschaften und Agrargenossenschaften, vom Ackerbau über Grünlandwirtschaft bis zu Sonderkulturen, von seltenen Haustierrassen in extensiver Haltung bis hin zu einer Tierhaltung in großen Stallanlagen. Es gibt Regionen mit sehr guten natürlichen Standortbedingungen wie die Lommatzscher Pflege und im Gegensatz dazu aber auch Gegenden, in denen eine rentable landwirtschaftliche Erzeugung nur mit großer Mühe möglich ist.

Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen haben eine durchschnittliche Betriebsgröße von 140 Hektar und liegen damit unter der durchschnittlichen Betriebsgröße ostdeutscher Betriebe von 224 Hektar, aber auch deutlich über dem Durchschnittswert vieler westdeutscher Betriebe. Bundesweit liegt dieser Wert bei 60 Hektar, EU-weit bei 16 Hektar.

„Landwirte erhalten von der EU sogenannte Direktzahlungen pro Hektar Fläche. Die Direktzahlungen dienen als Ausgleich für witterungsbedingte Markt- und Preisrisiken, sie werden gewährt als Ausgleich für hohe ökologische und soziale Standards in Europa, welche sich im globalen Wettbewerb ansonsten nachteilig auswirken würden. Diese  Risiken tragen die Landwirte mit jedem bewirtschafteten Hektar. Sie erbringen auf jedem einzelnen Hektar Leistungen für uns alle, die nicht 1:1 entlohnt werden. Daher kann hier keine Kappung oder Degression angesetzt werden“, so der Minister weiter. „Schon jetzt wenden wir in Deutschland eine Regelung an, bei der ein Teil der Direktzahlungen zur Stärkung kleinerer Betriebe umverteilt wird, was der Freistaat Sachsen mitträgt. Es bedeutet letztlich aber Mittelverluste in Höhe von 12 Millionen Euro jährlich für den sächsischen ländlichen Raum zugunsten von westlichen Bundesländern mit kleiner strukturierter Landwirtschaft. Einen noch stärkeren finanziellen Verlust lehnen jedoch alle ostdeutschen Länder, unabhängig von den jeweiligen Regierungskoalitionen, in einer gemeinsamen Erklärung Mitte November ab.

Ende November letzten Jahres hatte die EU-Kommission ihre ersten Vorstellungen zur künftigen EU-Agrarpolitik vorgelegt. Hierin finden sich Prüfoptionen im Hinblick auf Kappung, Degression und Umverteilung von Direktzahlungen zugunsten kleiner Familienbetriebe.

„Die EU-Kommission verweist zwar darauf, dass die Beschäftigungseffekte der Unternehmen berücksichtigt werden sollen, aber ich sehe hier wieder einen Aufwuchs an Bürokratie auf uns zukommen, der irgendwann nicht mehr zu bewältigen sein wird. Das Geld ist knapp und wir müssen einen Weg finden, die Zahlungen effizienter und zielgenauer auszurichten. Das darf aber nicht zulasten sächsischer Landwirte und unserer ländlichen Regionen geschehen. Ostdeutsche Strukturen dürfen nicht benachteiligt werden!“

Die jetzige EU-Förderperiode läuft nach bisherigen Festlegungen im Jahr 2020 aus. Für die Zeit danach muss ein neuer Finanzplan aufgestellt werden, in welchem sich dann die finanziellen Einschnitte zeigen werden, die sich aus dem Austritt Großbritanniens aus der EU ergeben. Hinzu kommen neue Aufgabenfelder wie Verteidigung und Migration, welche zu finanzieren sind. Der Agrarhaushalt stellt mit fast 40 Prozent einen großen Ausgabenblock am gesamten EU-Haushalt dar. Die Begehrlichkeiten für Einsparungen in diesem Bereich sind demzufolge besonders hoch.

Bereits am 14. November 2017 hatten sich die Agrarminister der neuen Länder an die EU-Kommissare Hogan (Landwirtschaft) und Oettinger (Haushalt) gewandt, um auf die Spezifik und Bedeutung der Landwirtschaft für die ländlichen Regionen in Ostdeutschland hinzuweisen und Kürzungen abzuwenden. Am 18. Januar werden nun die Agrarminister Deutschlands eine gemeinsame Position zur künftigen EU-Agrarpolitik abstimmen, welche dann auch in die Verhandlungen mit Brüssel Eingang finden wird.

Auch innerhalb Deutschlands gibt es unterschiedliche Interessen. „Ich hoffe auf einen sachlichen und konstruktiven Dialog. Jeder hat natürlich die agrarstrukturellen Gegebenheiten in seinem Land vor Augen. Dennoch sollten wir füreinander Verständnis zeigen. Ich könnte mir als eine Lösung vorstellen, dass man sich darauf einigt, die Entscheidung zu Kappung, Degression oder Umverteilung von Geldern den Regionen zu überlassen. Damit würden die Finanzmittel den Regionen weiter im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen. Diese könnten selbst entscheiden, wie sie die Gelder sinnvoll einsetzen. Es bleibt abzuwarten, wie groß hier die Solidarität untereinander sein wird“, so Schmidt abschließend.

Hintergrundinformation: Die Direktzahlungen betragen in Deutschland derzeit knapp 300 Euro pro Hektar. In bisherigen Überlegungen der EU-Kommission wurde bereits die Kappung eines Großteils dieser Direktzahlungen bei 60 000 Euro pro Betrieb vorgeschlagen. Eine solche Obergrenze hätte die Folge, dass allein die ostdeutschen Länder mehr als 90 Prozent der gesamten Kappungssumme Deutschlands zu tragen hätten.

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