Ein heutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte den Anfang vom Ende der rund 200 Investitionsabkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten bedeuten, welche Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) beinhalten. Nach der Entscheidung des EuGH sind Sonderklagerechte innerhalb der EU unvereinbar mit EU-Recht. (1)

„Die heutige Entscheidung ist erfreulich. Sie markiert den Beginn des Endes der Sonderklagerechte für Konzerne in Europa“, sagt Roland Süß vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. „Mit dieser Paralleljustiz könnten Konzerne nicht nur Staaten vor eigenen Schiedsgerichten klagen, wenn diese Gesetze beschließen, die ihre Profitmöglichkeiten einschränken. Sie könnten damit auch enormen Druck auf die Entscheidungsfindung im öffentlichen Interesse ausüben.“

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac fordert alle EU-Länder auf, nicht nur die EU-internen Investitionsverträge, die ISDS enthalten, zu kündigen. Die Regierungen sollen sich endlich grundsätzlich von diesen Sonderklagerechten für Konzerne verabschieden. Sie sollen daher der EU-Kommission alle entsprechenden Verhandlungsmandate für Abkommen mit Drittstaaten entziehen – darunter etwa EU-Japan oder EU-Mexiko. Attac fordert zudem den Bundestag auf, das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada nicht zu ratifizieren.

(1) https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026en.pdf

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