Sachsen begrüßt die Zustimmung des Bundesrats zur Lärmschutzverordnung zur Fußball-Weltmeisterschaft 2018. Damit sind öffentliche Übertragungen der kommenden WM im Freien auch nach 22.00 Uhr möglich. Der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Oliver Schenk, freut sich über die Entscheidung: „Alle Fans, die die Spielorte in Russland nicht besuchen können, haben nun die Möglichkeit, die Spiele in den kommenden Wochen beim Public Viewing in größerer Gemeinschaft und in stimmungsvoller Atmosphäre zu verfolgen.“

Mit dem Erlass sind öffentliche Übertragungen auch dann möglich, wenn in den späten Abendstunden die üblichen Lärmschutzanforderungen nicht vollständig eingehalten werden. Durch die enge zeitliche Begrenzung der Verordnung wird die erhöhte Lärmbelästigung für betroffene Anwohner zudem auf einen klar begrenzten Zeitraum festgelegt.

Die Bundesregierung schafft mit der vorliegenden Verordnung ein bundesweit einheitliches Instrumentarium, mit dem die zu erwartende Lärmproblematik auch nach 22.00 Uhr bewältigt werden kann. „Bei solch herausragenden Veranstaltungen wie einer Fußball-WM ist das eine wertvolle Unterstützung für ein flexibles und auf die lokalen Belange abgestimmtes Vorgehen der Immissionsschutzbehörden“, so Schenk.

Der Staatsminister verwies außerdem auf die bisher positiven Erfahrungen: Die sehr geringe Zahl an Beschwerden zeige, dass die Behörden vor Ort verantwortungsbewusst abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse, gemeinsam bis in die Nacht hinein dem Ende der Spiele entgegenzufiebern und dem ebenfalls berechtigten Bedürfnis nach ungestörter Nachtruhe. „Mit dieser Verordnung können wir vier ereignisreichen Wochen entgegensehen, die hoffentlich vor allem von lautem Torjubel über eine erfolgreiche deutsche Mannschaft geprägt ist.“

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