Bei einem Pressetermin im Finanzamt Leipzig II am heutigen Tag würdigte Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß die Arbeit der sächsischen Steuerfahndung und stellte deren Arbeitsergebnisse für das Jahr 2017 vor. So hat die engagierte Arbeit der sächsischen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder dem Fiskus im vergangenen Jahr ein steuerliches Mehrergebnis von knapp 68 Millionen Euro eingebracht.

„Wer ehrlich seine Steuern zahlt, den wollen wir von Bürokratie entlasten. Wer aber unehrlich ist, der muss konsequent bestraft werden: Hier muss der Staat Stärke zeigen. Die sächsische Steuerfahndung als Kriminalpolizei in Steuersachen erfüllt in unserem Staat wichtige Aufgaben.  Es darf nicht sein, dass Einzelne selbstgerecht entscheiden, welche Gesetze für sie gelten.

Ohne Steuereinnahmen kann ein Staat nicht funktionieren. Für die konsequente Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität und die Sicherung der Steuergerechtigkeit sind die sächsischen Steuerfahndungsstellen wirksame Einrichtungen“, betont der Finanzminister.

Über die Hälfte des im Jahr 2017 aufgedeckten Steuerschadens – in etwa 38 Millionen Euro – entfällt auf die Umsatzsteuer. Der zweitgrößte Anteil mit etwa 12,6 Millionen Euro ist der Einkommensteuer zuzurechnen. Die festgestellten Mehrergebnisse im Bereich der Körperschaftsteuer betragen ca. 1,2 Millionen Euro, hinsichtlich der Gewerbesteuer ca. 3,6 Millionen Euro und in Bezug auf die Lohnsteuer ca. 2,7 Millionen Euro.

Schließlich schlagen noch sonstige Steuern (beispielsweise Erbschaft- und Schenkungssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Bauabzugsteuer, Grunderwerbsteuer) und Zinsen mit ungefähr 9,6 Millionen Euro zu Buche. Die meisten Steuermehrergebnisse konnten im Raum Leipzig aufgespürt werden.

Während des Pressetermins gewährte die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Leipzig II zudem einen Einblick in die praktische Ermittlungstätigkeit. Gerade Wirtschaftsbereiche mit Bargeldstrukturen sind besonders anfällig für Steuerhinterziehung.

An einem Glücksspielgerät zeigten die Steuerfahnder ihre Prüfungsmöglichkeiten. Sie führten vor, welche Manipulationen möglich sind, um Einnahmen zu verkürzen und woran diese erkannt werden.

Mit der Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft haben sich auch die Begehungsformen von Steuerhinterziehung geändert. Dies wurde anhand von vorgestellten Ermittlungsfällen aus den Bereichen des Internethandels sowie des grenzüberschreitenden Steuerbetruges deutlich. Die Steuerfahndung ist für diese Entwicklung gut aufgestellt.

Rund 100 Fahnderinnen und Fahnder waren im Jahr 2017 für die drei sächsischen Steuerfahndungsstellen im Einsatz. Sie führten insgesamt mehr als 1.200 Fahndungsprüfungen durch, die sich in ihrer Anzahl annähernd gleich auf die drei Finanzämter mit Steuerfahndungsstellen verteilen.

Daneben haben die Fahnderinnen und Fahnder in insgesamt fast 900 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Dienststellen ermittelt.

Die sächsische Steuerfahndung leitete im Jahr 2017 insgesamt über 400 Strafverfahren ein. Diese Verfahren werden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bzw. den Staatsanwaltschaften weitergeführt.

In den von sächsischen Steuerfahndern ermittelten Fällen verhängten die Gerichte im Jahr 2017 Freiheitsstrafen von insgesamt über 72 Jahren und setzten Geldstrafen sowie Geldauflagen von mehr als einer Million Euro rechtskräftig fest.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar