Während des Bachfestes Leipzig vom 8. bis 17. Juni wird Straßenmusik im Umfeld des Veranstaltungsortes Thomaskirche nicht erlaubt sein. Dies regelt eine Allgemeinverfügung, die auch im Amtsblatt Nr. 9 (5. Mai 2018) veröffentlicht wurde. Zum Umfeld gehören der Thomaskirchhof, die Thomasgasse, die Petersstraße, der Dittrichring, die Klostergasse, die Sporergasse und die Burgstraße.

In der Vergangenheit wirkten die Darbietungen der wechselnden Straßenmusikanten störend auf Motetten, Konzerte oder Tonaufnahmen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es trotz aller präventiven Maßnahmen eine Tendenz mit anwachsendem Störungspotenzial gibt. Gerade an sensiblen Einrichtungen wie Kirchen besteht ein besonderes Ruhebedürfnis, weshalb möglichst im Vorfeld bei den Musikern das Bewusstsein geweckt werden soll, den Standort außerhalb der Hörweite zu wählen.

Das öffentliche Interesse am ungestörten Ablauf der international hochrangigen Veranstaltung überwiegt dem privaten Interesse des einzelnen Straßenmusikers, an bestimmten Orten auftreten zu können. Im vergangenen Jahr mussten unter anderem Platzverweise ausgesprochen werden.

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