„Wir werden auch weiterhin geltendes Recht durchsetzen. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Das gilt insbesondere für die Personen, die bei uns als Straftäter in Erscheinung treten. Daran werden die sächsischen Behörden auch weiterhin konsequent arbeiten“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.
Der Flug war bereits der 7. sächsische Sammelcharter nach Tunesien in diesem Jahr. Damit wurden 2018 insgesamt 151 Personen aus diesem nordafrikanischen Land vom Flughafen Halle/Leipzig abgeschoben. 91 davon kamen direkt aus dem Freistaat. Zum Stichtag 31. Juli 2018 lebten in Sachsen insgesamt 609 ausreisepflichtige Tunesier.