261 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen können bis 2020 in Leipzig aufgrund des sächsischen Förderprogramms für gebundenen Mietwohnraum entstehen. Das ist das Ergebnis der nun abgeschlossenen ersten Tranche des 2017 gestarteten Programms. Im nächsten Programmjahr stehen für Leipzig 20 Millionen Euro für die Schaffung von Wohnraum bis zum Jahr 2021 zur Verfügung. Die Verträge müssen bis 30. Juni 2019 abgeschlossen werden.

Informationen zu Förderkonditionen, Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung sind unter www.leipzig.de/soziale-wohnraumfoerderung zu finden.

Aufgrund des Förderprogramms können Eigentümer einen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn sie durch Neubau, Umbau oder Sanierung mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen schaffen. Seit Programmstart hat die Stadtverwaltung 21 entsprechende Verträge mit privaten Eigentümern sowie mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft, der Vereinigten Leipziger Wohnungsgenos-senschaft eG und anderen Partnern geschlossen. Trotz langer Vorbereitungs-zeiten für die Vorhaben ist es gelungen, rund 9,6 Mio. Euro Fördermittel vertraglich zu binden.

Die mit der ersten Tranche geförderten 261 Wohnungen gliedern sich auf in 66 Wohnungen für Ein-Personen-Haushalte, 32 Wohnungen für Vier-Personen-Haushalte, 34 Wohnungen für Fünf-Personen-Haushalte, zwei Wohnungen für Sechs-Personen-Haushalte und sieben für Sieben-Personen-Haushalte. Die Förderobjekte sind über den gesamten Stadtraum verteilt. Zwei Wohnungen sind be-reits fertiggestellt und seit Mitte 2018 vermietet.

Eine Muntermacher-LZ Nr. 61 für aufmerksame Zeitgenossen

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