Im Staats- und Privatwald des Landkreises wurden in der diesjährigen Sammelsaison insgesamt etwa 19,7 Tonnen Früchte von Trauben-, Stiel- und Roteiche gesammelt. Bei der Forstsaatguternte geht es vordergründig darum, bestimmte erwünschte und sich über das Saatgut vererbende Eigenschaften der Bäume aus dem Saatgutbestand zu erhalten. So sollen in zukünftigen Waldbeständen besonders gerade, schnellwüchsige, gegen Sturm und Trockenheit widerstandsfähige, feinastige und aus der Region stammende Waldbäume in Forstkulturen (Anpflanzungen) weitervermehrt werden.

Um die Identität des Saatgutes zu gewährleisten, bestehen eine Reihe gesetzlicher Regelungen und Vorgaben. So dient die Qualitätsgarantie gehandelten Saatgutes letztendlich dem Verbraucherschutz. Werden kostenintensive Aufforstungen aus nicht geeignetem Pflanzgut vorgenommen, entpuppen sich diese für den Waldbewirtschafter meistens erst Jahre später als qualitativ minderwertige Aufwüchse. Dieser Fehlgriff lässt sich im Wald mit seinen langjährigen Bewirtschaftungsperioden nur schwer bis gar nicht korrigieren.

Eine nicht unwesentliche hoheitliche Aufgabe der unteren Forstbehörde des Landkreises ist deshalb die Überwachung der Saatguternte. Diese beginnt mit der Ernteanzeige über die Einweisung in die Erntebestände, Kontrollen der Erntetätigkeit, dem tägliches Wiegen des gesammelten Saatgutes in den eingerichteten Sammelstellen und reicht bis hin zur Erstellung der Begleitpapiere in Form von sogenannten Stammzertifikaten.

Gerade jetzt besteht ein hoher Bedarf an geeignetem Saat- und Pflanzgut, da durch Sturm, Dürre und Schädlingsbefall die Wälder der Region zum Teil in einem katastrophalen Zustand sind. Mit entsprechend hochwertigen Forstsaatgutbeständen ausgestattet zu sein, wird zukünftig an Bedeutung noch gewinnen.

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